Gründe für die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung

Neben der sogenannten Basisversorgung aus gesetzlicher Rente und Rürup-Rente sowie der privaten ungeförderten Vorsorge bildet die betriebliche Altersversorgung (bAV) zusammen mit der Riester-Rente die wichtige "Mittelschicht" der Alterssicherung der Bundesbürger. Da das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig weiter abgesenkt wird, steigt die Bedeutung der 2. Schicht immer mehr.

Das Drei-Schichten-Modell

Der sinnvolle Aufbau einer leistungsfähigen, kapitalgedeckten Altersvorsorge ist nur durch konsequentes und regelmäßiges Sparen während der Arbeitsphase möglich.

 

Dabei ist es hilfreich und eigentlich sogar unbedingt notwendig, dass die Sparer nicht so leicht die Möglichkeit haben, dass eigentlich für die Rente Ersparte vorzeitig auszugeben.

 

Dies lässt sich im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestens verwirklichen: ein dauerhafter Aufbau einer Alterssicherung aber ohne vorzeitige Zugriffsmöglichkeit des Arbeitnehmers.

 

 

Wichtige Vorschriften im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge regelt das

 

Das Altersvermögensgesetz (AVmG)

 

Das Betriebsrentengesetz

 

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)