Versorgungsfälle

Bei der Frage, wann die betriebliche Altersversorgung zur Auszahlung kommt, steht das Erreichen der ggf. flexiblen Altersgrenze des Arbeitnehmers im Vordergrund.

 

Neben dieser Altersrente umfasst die bAV häufig auch eine Invaliditätsrente, die aber unter Umständen auch nur befristet und nicht lebenslang gezahlt wird.

 

Oftmals wird auch eine lebenslange Witwen-/Witwerrente vorgesehen. Der Anspruch hierauf entfällt jedoch i.d.R. bei einer eventuellen neuen Eheschließung des Hinterbliebenen. Vielfach wird für den Todesfall zusätzlich eine Waisenrente zugesagt, die bis zur Beendigung der Ausbildung bzw. dem Erreichen eines Höchstalters gezahlt wird.

 

Alle diese Regelungen sind jedoch weitgehend von den Vertragsparteien gestaltbar, wobei häufig auch eine Wartezeit bei Eintritt des Versorgungsfalles (z.B. mindestens 5-jährige Betriebszugehörigkeit) erfüllt sein muss. Bei bAV aus Entgeltumwandlung wird dagegen zumeist auf eine Wartezeit verzichtet.