Für welche Selbstständigen und Unternehmer ist die Betriebskostenversicherung wichtig?

Ein Unternehmer, Freiberufler oder Selbständiger hat in einer Krankheitsphase zwei finanzielle Belastungen, welche aufgefangen werden müssen. Die normalen Lebenshaltungskosten können zum Beispiel mit einer Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden. Aber was ist mit den laufenden Kosten für den Betrieb, das Büro oder die Praxis - wie zum Beispiel die Miete  oder die Gehälter für Angestellte?

 

Diese Betriebskosten können in einer Krankheitsphase mit einer Betriebskostenversicherung aufgefangen werden. Verzichten Unternehmer auf eine Betriebskostenversicherung, kann dies schnell die Existenz bedrohen und zur Insolvenz des Unternehmens führen.

Unternehmen, die zum Beispiel Waren produzieren, sind eher nicht auf eine Betriebskostenversicherung angewiesen. Fällt hier der Unternehmer aus, kann die Produktion in den meisten Fällen trotzdem weitergeführt werden - der Umsatz bleibt erhalten und das Unternehmen zahlungsfähig. Es gibt aber auch Unternehmer, insbesondere viele Freiberufler, bei denen eine längere Krankheitsphase durchaus eine Bedrohung des Unternehmens bedeuten kann.

Eine Betriebskostenversicherung richtet sich daher insbesondere an folgende Berufsgruppen:

  • Architekten
  • Anwälte
  • Ärzte
  • Notar
  • Psychologen
  • Zahnärzte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer

Diese Selbstständigen haben in der Regel keine weiteren Einnahmen, wenn diese durch eine Krankheit nicht mehr arbeiten können. Bei einem längeren Krankheitsausfall kann dies die Existenz bedrohen.

 

Versicherungsleistungen einer Betriebskostenversicherung

Die Betriebskostenversicherung bezahlt im Krankheitsfall des Unternehmers die Kosten, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind. Zu den versicherten Kosten gehören unter anderem folgende:

  • Miete für ein Büro
  • Nebenkosten des Büros (Strom, Wasser)
  • Gehälter von Angestellten (mit Sozialleistungen)
  • Gebühren für gemietete Maschinen
  • Abschreibungen
  • Kosten für mögliche Ersatzkräfte

Nach den geltenden Versicherungsbedingungen werden für bis zu zwölf Monate Leistungen zur Verfügung gestellt, wenn Ihr Betrieb auf Grund Ihrer vorübergehenden, vollständigen, Arbeitsunfähigkeit ganz oder teilweise unterbrochen werden muss.

Der Versicherungsschutz ist dabei anders konzipiert als bei der Verdienstausfall- oder Krankentagegeldversicherung, die maximal bis zur Höhe des entgangenen Nettoeinkommens leistet.

Absicherung für langfristige Erkrankung

Die Betriebskostenversicherung sichert Ihre Selbständigkeit bei  einer zeitlich befristeten Arbeits- oder Berufsunfähigkeit ab. Eine Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen für diesen Zeitraum einen Ersatz für Ihre fehlenden Einnahmen aus Ihrem Geschäftsbetrieb.

 

Sie sollten allerdings als Unternehmer auch darauf vorbereitet sein dauerhaft berufsunfähig werden zu können. Für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit sollten Sie eine private Berufsunfähigkeitsrente in ausreichender Höhe abschließen. Diese zahlt Ihnen im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente aus, mit der Sie Ihren Lebensstandart halten können.

Überlassen Sie Ihre Existenz und Ihre Zukunft nicht dem Zufall!

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des für Sie richtigen Versicherungsschutzes.