Der Versicherungsschutz der Glas- und Werbeanlagenversicherung

Besonders für Geschäfte  und Betriebe mit großen Schau-fensterfronten oder aufwendigen Leuchtreklamen ist es sinnvoll eine Glas- und Werbeanlagenversicherung abzuschließen.

 

Gewerbebetriebe haben oft besondere Einrichtungen mit Verglasungen und Werbeanlagen, die besonders zu versichern sind. Geschäfte mit großen Schaufenstern, Ausstellungsvitrinen, und Betriebe mit aufwendigen Leuchtreklamen sollten eine besondere Glas- und Werbeanlagenversicherung abschließen.

 

Die pauschale Glas- und Werbeanlagenversicherung umfasst dabei Glasscheiben, Glasplatten, Glasspiegel, Glasbausteine, Profil- und Betongläser, Kunststoffe und künstlerisch bearbeitete Gläser. Als Werbeanlagen sind Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder, Transparente mit und ohne Beleuchtung versichert.

 

In der Pauschalversicherung sind meist nur Glasscheiben bis 10 m2 Einzelgröße versichert. Bei größeren Flächen einzelner Glasscheiben erfolgt die Versicherung dann über eine Einzelglasversicherung.

 

Wichtig ist, dass in der Glasversicherung und Werbe-anlagenversicherung auch die sonstigen Kosten versichert sind. Dies gilt insbesondere für die notwendigen Kosten von Gerüsten und Kränen, die nicht selten einen hohen Aufwand erfordern.   

Wenn es klirrt, übernimmt die Glas- und Werbeanlagen-Versicherung die Kosten.

 

Passend für jedes Unternehmen, egal ob gemieteter Laden, Büro oder Gebäudekomplex, ob Werkstatt, Verkaufsraum oder Verwaltungsgebäude. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat.

 

Die Glasversicherung leistet bei Zerbrechen, z. B. durch

  • Erschütterungen
  • Luftzug
  • Unvorsichtigkeit
  • Sturm, Hagel
  • Einbruch

 

Zum Beispiel:

  • Ein heftiger Sturm zertrümmert die Glastüren im Eingangs-bereich Ihres Betriebes. Bis das Spezialglas ersetzt werden kann, brauchen Sie eine Notverglasung.
  • Ihre beleuchteten Firmenschilder im Außenbereich werden von Randalierern beschädigt.

  • Beim Dekorationsumbau gehen teure Vitrinen und Glasregale zu Bruch.
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