Lieferwagen & Transporter - (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht)

Lieferwagen-Haftpflichtversicherung

Die Lieferwagen-Haftpflichtversicherung ist eine Zwangsversicherung, die jeder Lieferwagen, der sich auf öffentlichen Strassen bewegt wird haben muss. Diese ersetzt Personen- und Sachschäden, die Dritten mit dem Kraftfahrzeug zugefügt werden. Der Geschädigte soll dabei finanziell so gestellt werden, als ob der Unfall gar nicht passiert wäre.

Im Gegensatz zur Autoversicherung bestehen bei der Prämienberechnung für diese Versicherung  einige Unterschiede. So erfolgt die Berechnung nicht nach Typklassen, sondern nach der Kilowattleistung  des Lieferwagens. Zudem darf das zulässige Gesamtgewicht des Lieferwagens 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug nicht mehr als Lieferwagen versichert werden, sondern fällt in die Kategorie der LKW. Außerdem ist für die Prämienermittlung relevant, ob der Lieferwagen hauptsächlich für den Nah- oder Fernverkehr genutzt wird und ob er für den einen gewerblichen Güterverkehr eingesetzt wird. Als Nahverkehr gilt bei den meisten Versicherungsgesellschaften ein Radius von 50 km um den Firmensitz. Es gibt aber auch vereinzelt Angebote mit einem Radius bis zu 150 km.

 

Lieferwagen-Kasko-Versicherung

 

Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs.

 
In der Lieferwagen-Teilkasko-Versicherung sind dabei z.B. Schäden versichert die durch Brand, Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden entstehen.

 

Nicht versichert sind z. B. Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle, wenn Sie diese selbst verursacht haben.

 

Die Lieferwagen-Vollkasko-Versicherung deckt zusätzlich auch selbstverschuldeten Schäden am eigenen Lieferwagen nach Unfällen ab. Außerdem sind über die Lieferwagen-Vollkasko-Versicherung mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus) mit abgesichert.

Bei Neufahrzeugen ist zumindest in den ersten Jahren eine Lieferwagen-Vollkasko-Versicherung sinnvoll. Wenn Sie Ihr Lieferwagen geleast haben, wird die Lieferwagen-Vollkasko-Versicherung oft zur Bedingung gemacht.

 

Nicht versichert sind z. B. Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden.

Wichtig:

In der Kasko- oder Haftpflichtversicherung ist nur das Fahrzeug versichert. Daher sollte besonderes Augenmerk auf die Ladung des Fahrzeugs gerichtet werden. Bei einem Unfall könnte die Ladung beschädigt werden. Um dieses Risiko abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Transportversicherung. Falls Gefahrgüter transportiert werden, ist eine gesonderte Gefahrgutversicherung notwendig, denn gerade hier kann es bei einem Unfall durch austretendes Gefahrgut sehr teuer werden.