Die gewerbliche Gebäudeversicherung

 

Das Betriebsgebäude ist für ein Unternehmen meist die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz. Eine Gebäude­­ver­siche­rung ist daher immer notwendig. Finanzielle Verluste durch Gebäudeschäden, die zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel oder Leitungswasser verursacht werden können besonders kostspielig werden.

Zu den Betriebsgebäuden gehören alle Gebäude, die vorwiegend gewerblich genutzt werden, wie z.B. Verwaltungs- und Bürogebäude, Lager-, Produktionshallen und auch kombinierte Wohn- und Geschäftsgebäude.

Es muss besonders darauf geachtet werden, dass festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen in der Versicherungssumme erfasst sind, denn sie zählen zum Gebäude.

 

Neben der Basisabsicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel können durch besondere Vereinbarungen auch Glassschäden, Schäden durch Vandalismus und Mietausfall sowie Elementarschäden eingeschlossen werden.

 

Die Elementarschadenversicherung ist immer ein Bestandteil der betrieblichen Gebäudeversicherung. Sie kann nicht als einzelner Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die von den Versicherungsgesellschaften im Rahmen der „normalen" Elementar-Risiken, Leitungswasser und Sturm, ausgeschlossen sind. Die Versicherungsgesellschaft leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

Unsere Beratungsfelder:

  • Geschäfts- und Produktionsgebäudeversicherungen
  • Wohngebäudeversicherung