Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung:

Einige Berufe besitzen für Ihre Tätigkeit ein erhöhtes Haftungsrisiko, welches in einem möglichen Schadensfall schnell sehr hohe Summen an Schadenersatzzahlungen bedeuten kann. Zu diesen speziellen Berufen gehören überwiegend Selbstständige aus dem Dienstleistungssektor, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Treuhänder oder Versicherungsmakler. Macht ein Versicherungsmakler zum Beispiel einen Fehler in seiner Beratung und sein Kunde verliert hierdurch  Geld, kann der Versicherungsmakler für seine Falschberatung in Haftung genommen werden und muss im vollen Umfang für den Schaden aufkommen. Um nicht durch einen Haftungsfall in eine finanzielle Zwangslage zu geraten, sollten diese Berufe eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

 

Die Berufshaftpflichtversicherung - auch unter dem Begriff Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bekannt - schaltet sich bei Schaden-ersatzforderungen ein und überprüft die Forderungen. Handelt es sich um berechtigte Schadenersatzansprüche, so befriedigt die Berufshaftpflichtversicherung diese, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Sollte es sich bei den Schadenersatzansprüchen um unberechtigte Forderungen handeln, werden diese von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt und zurückgewiesen. Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich in erster Linie auf den Versicherungsnehmer. Es können aber auch die Mitarbeiter des Versicherungsnehmers in den Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.

 

Die Wichtigkeit dieser Versicherung lässt sich auch daran erkennen, dass der Gesetzgeber für manche Berufe den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorschreibt. So dürfen Rechtsanwälte, Versicherungsvermittler oder Zwangsverwalter ohne eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Versicherungs-summe nicht tätig werden.