Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist im Grunde für jeden Unternehmer, Freiberufler und Selbstständigen die wichtigste Versicherung überhaupt.

Denn jedes Unternehmen und jeder Selbstständiger muss für einen durch Ihn verschuldeten Schaden, gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB), unbegrenzt haften und ist zum Schadenersatz verpflichtet. Die Betriebshaftpflichtversicherung schaltet sich bei Schadenersatzforderungen ein und überprüft die Forderungen. Handelt es sich um berechtigte Schadenersatzansprüche, so befriedigt die Betriebshaftpflichtversicherung diese, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Sollte es sich bei den Schadenersatzansprüchen um unberechtigte Forderungen handeln, werden diese von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt und zurückgewiesen. Eine Betriebshaftpflicht kann Sie also vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrer Unternehmenstätigkeit ergeben schützen. Das gilt auch für Ihre Mitarbeiter, wenn diese im Rahmen Ihres Arbeitsauftrages  Dritten einen Schaden zufügen.

 

 Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Befriedigung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Schadenersatz wird bis zu vereinbarten Versicherungssumme geleistet

Wir bieten spezielle Deckungskonzepte für folgende Zielgruppen an:

 

  • Blumenhandel
  • Maler- und Lackierer
  • Tapezierer
  • Reformhäuser und Naturkosthandel
  • Schlosser und Metallbauer
  • Chemische-/Textilreinigung
  • Metzger
  • Bäcker
  • Schreiner
  • Physiotherapeuten, Krankengymnasten und Masseure
  • Elektroinstallateure, Elektriker
  • Hausmeister-Service
  • Gaststätten und Restaurants
  • Sanitär- und Heizungsinstallateure
  • Dachdeckerbetriebe
  • Garten- und Landschaftsbau

Nachfolgend finden Sie unseren Datenbogen zur Erstellung eines Angebots!