Der Versicherungsschutz der D&O Versicherung

Für Angestellte in leitender Stellung wie zum Beispiel Geschäftsführer, Manager Aufsichtsräte usw.  und natürlich auch für das Unternehmen, für welcher dieser Personenkreis arbeitet, ist der Abschluss einer D&O Versicherung zu empfehlen. Die Abkürzung D&O steht für „Directors and Officers Versicherung". Diese übernimmt einen Versicherungsschutz welcher einer Berufshaftpflichtversicherung ähnelt.

 

Der Sinn für den Abschluss einer D&O Versicherung besteht darin, dass leitende Angestellte für Ihre Entscheidungen immer häufiger in Haftung genommen werden. Haftungsansprüche wegen Fehlentscheidungen können aber, je nach Unternehmensgröße, mehrere Zehntausende oder sogar Millionen von Euro kosten. Um sowohl den leitenden Angestellten als auch das Unternehmen vor einem finanziellen Ruin zu bewahren, sollten Unternehmen eine D&O Versicherung abschließen

Versicherte Personen der D&O Versicherung:

Abgeschlossen wird die D&O Versicherung immer von dem Unternehmen selbst und zwar für sein gesamtes Management, wie zum Beispiel...

  • Geschäftsführer
  • Manager
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Beirat
  • leitende Angestellte
  • Prokuristen.

 

Zur Definition des Versicherungsschutzes einer D&O Versicherung sollte zuerst das Haftungsverhältnis eines Management betrachtet werden. Wird ein Unternehmen beispielsweise von einem Geschäftsführer geleitet, besitzt dieser eine Reihe von Aufgaben und muss für seine Arbeit in vielen unterschiedlichen Hinsichten für seine Arbeit und Entscheidungen haften. So haftet ein Geschäftsführer:

  • gegenüber dem Unternehmen als juristische Person im Innenverhältnis
  • gegenüber den Mitarbeitern  ebenfalls im Innenverhältnis
  • gegenüber den Kunden im Außenverhältnis.

Der Versicherungsschutz einer D&O Versicherung erstreckt sich sowohl für das Außenverhältnis als auch für das Innenverhältnis. Verletzt der Manager oder ein leitender Angestellter zum Beispiel seine Sorgfaltspflicht oder nimmt eine vorsätzliche Pflichtverletzung vor, so zahlt die D&O Versicherung mögliche Schadenersatzansprüche.

 

Kann dem Geschäftsführer ein schwerwiegendes oder bewusstes Fehlmanagement nachgewiesen werden, haftet dieser auch mit seinem Privatvermögen. Die D&O Versicherung bietet Ihr sowohl dem Geschäftsführer als auch dem Unternehmen einen Schutz vor einem unkalkulierbaren, finanziellen Risiko.

 

Leistungen einer D&O Versicherung:

  • Zahlung von berechtigten Schadenersatzforderungen gegenüber dem Management
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen
  • Übernahme von möglichen Gerichtskosten
  • Übernahmen von möglichen Kosten für eine Rechtsverteidigung