Welche Leistungen können Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erwarten?

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind in erster Linie alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter, einschließlich der Auszubildenden) versichert. Außerdem sind hier bestimmte Gruppen von Selbstständigen versichert, beispielsweise i.d.R. Handwerker, Künstler oder Publizisten. Unternehmer oder Freiberufler, die nicht pflichtversichert sind, können sich freiwillig versichern.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt drei Arten von Renten:

  • die Altersrente,
  • die Hinterbliebenenrente für Hinterbliebene des Versicherten,
  • und die Erwerbsminderungsrente.

Außerdem zahlt sie Maßnahmen zur Rehabilitation und Gesundheitsaufklärung.

 

Die Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Während der ersten fünf Berufsjahre besteht kein gesetzlicher Rentenanspruch. Wird jemand innerhalb dieser Wartezeit erwerbsunfähig erfolgt keine Leistung aus der GRV.

 

Wer zahlt welchen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung?

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitragssatzes, der (seit 2007) 19,9 % beträgt. Vom Bruttogehalt werden also jeden Monat 9,95 % einbehalten. Der Arbeitgeber muss nochmals den gleichen Betrag an den Versicherungsträger abführen.

 

Wovon hängt die spätere Rentenhöhe ab?

Im Prinzip richtet sich der Anspruch auf die spätere Rentenhöhe hauptsächlich nach den Beitragsjahren und dem Bruttolohn. In einer aufwendigen Gesamtrechnung wird die Rentenhöhe vom jeweiligen Rentenversicherungsträger ermittelt. Vereinfacht ausgedrückt wird das eigene Erwerbseinkommen (während des gesamten Berufslebens) ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gesetzt und mit einem Entgeltfaktor multipliziert. Die Rente wird i.d.R. jährlich angepasst.

 

Ist die gesetzliche Rente sicher?

Ja, zweifellos. Aber sicher ist nur, dass jedem Versicherten später eine Rente bezahlt werden wird. Doch wie hoch sie sein wird, ist ungewiss.

 

Außerdem wird das Rentenniveau dauerhaft sinken. Immer weniger Beschäftigte zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Aus denen muss eine wachsende Zahl von Ruheständlern bezahlt werden.

 

Derzeit beträgt das Bruttorentenniveau, also das Verhältnis der Rente vor Abzug von Steuern und Sozialbeträgen zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen, knapp 50 %. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung soll es 2030 nur noch 40 % sein.

 

Wie kann man das sinkende Rentenniveau ausgleichen?

Dies ist nur durch zusätzliche private Vorsorgemaßnahmen möglich. Die gesetzliche Rente wird in einigen Jahrzehnten nur noch eine Grundsicherung sein. Jeder Bundesbürger sollte mit freiwilliger Altersvorsorge wie beispielsweise

  •  einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • einer kapitalbildenden Lebensversicherung,
  • einer privaten Rentenversicherung,
  • dem Erwerb von Wohneigentum
  • und mit der staatlich geförderteren Altersvorsorge,  z. B. Riester-Rente oder Rürup-Rente

rechtzeitig vorsorgen und seine Versorgung über die Grundsicherung hinaus erhöhen. Daneben gibt es in vielen Betrieben auch die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen.