Schrttweise Anhebung der Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente

Die Regelaltersrente ist die Altersrente, die die geringsten Anspruchvoraussetzungen aller Altersrenten fordert.

 

Die gesetzlichen Regelungen des § 35 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sieht  jetzt die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres vor. Bisher lag die Regelaltersgrenze bei Vollendung des 65. Lebensjahres.

 

Aufgrund des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes erfolgt die Anhebung der Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI schrittweise.

 

Nach § 235 Abs. 2 Satz 1 ist festgelegt, dass für Versicherte, die bis zum 31.12.1946 geboren wurden, weiterhin die Regelaltersgrenze des vollendeten 65. Lebensjahres gilt. Für alle Geburtsjahrgänge ab dem 01.01.1947 bis 1964 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben.

 

Die Geburtsjahrgänge 1964 und später erhalten ihre Regelaltersrente demzufolge erst ab dem vollendeten 67. Lebensjahr.

 

Die Regelaltersgrenze wird ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2029 zunächst um einen Monat pro Jahrgang, später dann um zwei Monate pro Jahrgang angehoben.

 

Vertrauensschutz

Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren wurden und mit ihrem Arbeitgeber vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne von §§ 2 und 3 Abs. Nr. 1 Altersteilzeitgesetz verbindlich vereinbart haben, genießen nach § 235 Abs. 2 Satz 3 SGB VI einen Vertrauensschutz. Für diesen Personenkreis erfolgt keine Anhebung der Altersgrenze. Sie können die Regelaltersrente noch mit Vollendung ihres 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Außerdem besteht dieser Vertrauensschutz auch für Versicherte, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. Auch für diesen Personenkreis wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente unverändert bleiben.  

So lange müssen Sie künftig arbeiten ...

Jahrgang           Regelaltersrente mit   

Anhebung

um Monate

1946 und älter 65 Jahre    
1947 65 Jahre + 1 Monat 1
1948 65 Jahre + 2 Manate 2
1949 65 Jahre + 3 Monate 3
1950 65 Jahre + 4 Monate 4
1951 65 Jahre + 5 Monate 5
1952 65 Jahre + 6 Monate  6
1953 65 Jahre + 7 Monate 7
1954 65 Jahre + 8 Monate 8
1955 65 Jahre + 9 Monate 9
1956 65 Jahre + 10 Monate 10
1957 65 Jahre + 11 Monate 11
1958 66 Jahre   12
1959 66 Jahre + 2 Monate 14
1960 66 Jahre + 4 Monate 16
1961 66 Jahre + 6 Monate 18
1962 66 Jahre + 8 Monate 20
1963 66 Jahre + 10 Monate 22
ab 1964 67 Jahre   24