Vorsorgen mit der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist benannt nach Walter Riester, der von 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war.

Im Jahr 2001 wurde eine Kürzung der gesetzlichen Renten beschlossen, die für Rentner der kommenden Generationen drastische Auswirkung hat. Auch die Berechnungsgrundlagen wurden geändert. Daher hat die Bundesregierung nach einer Lösung gesucht, um die daraus entstehende Lücke zu schließen. Gleichzeitig soll die Riester-Rente jedoch auch bei der Reform des bestehenden Rentensystems mithelfen.

 

Da bereits seit Jahren davon gesprochen wird, das eine private Altersvorsorge notwendig ist und leider nur wenige Menschen dieses in die Realität umsetzen, gibt es nun seitens des Staates einen Anreiz. Man stellt staatliche Fördermittel zur Verfügung mit Zuschüssen und Steuervorteilen, die die Bürger zum Sparen für das Rentenalter motivieren sollen.

 

Wer jetzt nicht rechtzeitig privat Vorsorge trifft, hat ab Rentenbeginn ca. 1/3 weniger Geld zur Verfügung als jetzt. Weitere Kürzungen bei den Renten sind bereits geplant, da immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentenempfängern gegenüberstehen.

 

Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit.

 

Allein durch die staatliche Förderung in Form von Zuschüssen und Steuerersparnissen erzielt ein Sparer mit einem Riester-Vertrag eine Rendite, selbst wenn die Anlage keine eigene Wertentwicklung brächte. Ein solcher Vertrag ist deshalb für fast jeden geeignet, der ihn bekommen kann. Besonders attraktiv ist die Riester-Rente aufgrund der Zulagen vom Staat für Geringverdiener mit vielen Kindern.

 

Es gibt vier verschiedene Riester-Vorsorgearten:

 

Die Rentenversicherung, den Fondssparplan, den Banksparplan oder den "Wohnriester".

 

Aufgrund der unterschiedlichen Anlagestrategie und Kostenstruktur ist nicht jede Variante für jeden Sparer gleich geeignet. Deshalb sollten Sie sich von uns ausführlich beraten lassen!

 

Ein Vorteil von Riester-Sparverträgen: Das angesammelte Kapital wird von der Arbeitsagentur nicht als Vermögen gewertet und bleibt damit auch erhalten, falls der Sparer einmal Arbeitslosengeld II beziehen sollte.

 

Die Nachteile:

  • Die Renten- und eventuelle Teilauszahlung sind später voll steuerpflichtig.
  • Die staatliche Förderung ist zurückzuzahlen, wenn man als Rentner im Ausland lebt und nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig ist.

 

Weitere Information zur Riester-Rente finden Sie hier >

Die Riester-Rente - Vorsorgen mit staatlichen Zulagen
Eine Informationsbroschüre vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
137_dwl.pdf
PDF-Dokument [641.6 KB]

Zulagen vom Staat

Zulagentabelle

Zulage

im Jahr

Grundzulage Ledige Verheiratete pro Kind
2002/2003 38 EUR 76 EUR 46 EUR
2004/2005 76 EUR 152 EUR 92 EUR
2006/2007 114 EUR 228 EUR 138 EUR
2008 154 EUR 308 EUR 185 EUR
ab 2009 154 EUR 308 EUR

 

185 EUR;

Kinder, die ab 01.01.2008

geboren wurden:

 300 EUR

 

Junge Riester-Sparer erhalten im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzungen: Der Riester-Sparer darf zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Hier ist unser Fragebogen zur Angebotserstellung für eine Riester-Rentenversicherung: