Für wen eignet sich die Rürup-Rente besonders?

Auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen fördert.

 

Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“ genannt) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können - lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite sind garantiert. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später einschließlich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder an Sie ausgezahlt.

 

Auch Arbeitnehmer können profitieren

Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge und kann Ihnen helfen die persönliche Vorsorgelücke im Alter zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige. Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird. Wer sich in Kombination mit der Rürup-Rente zudem gegen Berufsunfähigkeit absichert, ist bereits bis zum Erreichen des Rentenalters gut geschützt.

 

Die Rürup-Rente ist Hartz-4-sicher!

Ihre Privatvorsorge bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet.

 

Dies ist gilt nicht für die steuerlich geförderte Privatvorsorge. Die Produkte der Rürup-Rente werden, ebenso wenig wie die Riester-Rente, bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit oder gar Insolvenz voll erhalten.

 

Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind zudem in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregelung.

 

Vorsorge auch für die Familie

 

Da die Ansprüche aus einer Rürup-Rente nicht vererbbar sind sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.

Nachfolgend finden Sie unseren Datenbogen zur Erstellung eines Angebots: