Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen

So funktioniert die Förderung

In 2011 können Sie zunächst 72 Prozent Ihrer Alters-vorsorgebeiträge zur privaten Rürup-Rente und der gesetzlicher Rentenversicherung (maximal 14.400 Euro bei Ledigen und 28.800 Euro bei Verheirateten) steuerlich geltend machen. In den folgenden Jahren steigt dieser Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden bis die Grenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare erreicht ist.

Die Steuerförderung steigt ...    
Jahr  

Absetzbarkeit

in Prozent ...      

Jährlicher Höchstbetrag für

Ledige           Verheiratete

2011 72 % 14.400 € 28.800 €
2012 74 % 14.800 € 29.600 €
2013 76 % 15.200 € 30.400 €
2014 78 % 15.600 € 31.200 €
2015 80 % 16.000 € 32.000 €
...      
2025 100 % 20.000 € 40.000 €

Die Ansparphase

Als Rürup-Sparer sparen Sie monatlich einen festen Betrag. Zusätzliche Einzahlungen in den Vertrag sind ebenfalls möglich (z.B. bei Selbstständigen in besonders erfolgreichen Jahren).

 

Die Beiträge sind während der Sparphase in hohem Maße steuerlich absetzbar. Als Rürup-Sparer bleiben Sie flexibel. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.  Für eine optimale Altersvorsorge empfehlen wir allerdings eine regelmäßige Beitragszahlungen zu leisten.

Die Auszahlungsphase

Frühestens ab dem 60. Lebensjahr

 

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrem Rürup-Vertrag mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Sie können aber auch die Rente schon ab dem 60. Lebensjahr beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65 Jahren.

 

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich nur als monatliche Rente gewährt und zwar lebenslang unabhängig davon, welches Alter Sie erreichen.

Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Ergänzung zur Altersvorsorgeform „Rürup-Rente“ können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden.

 

Der finanzielle Schutz   bei   Berufsunfähigkeit  wird  immer  wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind derzeit kaum der Rede wert.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Berufsunfähigkeitsversicherung“.

Vorsorge auch für die Familie

Da die Ansprüche aus einer Rürup-Rente nicht vererbbar sind, sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.