Die Dread-Disease-Versicherung

Vor einer schweren Krankheit ist niemand gefeit  -         aber es ist möglich sich zumindest gegen die finanziellen Folgen abzusichern.

Eine Dread-Disease-Versicherung kann für bestimmte Personenkreise eine sehr sinnvolle Ergänzung oder eine mögliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Die Dread-Disease-Versicherung (heißt übersetzt in etwa "Versicherung gegen furchtbare Krankheiten"; auch oft "Schwere-Krankheiten-Vorsorge" oder "Critical Illness" genannt ) ist eine Personenversicherung deren Leistungen bei Eintritt von durch den Versicherer fest definierten schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird.

 

Versicherte Risiken

Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist deshalb etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z.B. Krebs, Multible Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen Parkinson, Arthritia etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie z.B. Herzinfakt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können.

 

Welche Risiken abgesichert sind, hängt konkret vom jeweiligen Tarif der gewählten Versicherungsgesellschaft und deren in den Versicherungsbedingungen definierten Krankheiten ab. Die Art und Anzahl der versicherten Risiken ist von Anbieter zu Anbieter einer solchen Police  unterschiedlich. Manche Tarife enthalten lediglich 5 Krankheitsbilder, andere wiederum bis zu 40.

 

Die Höhe des Beitrages resultiert aus den üblichen Faktoren wie z.B. Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit oder Vorerkrankungen. Vorerkrankungen können einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Ablehnung bewirken.

 

In der Ausgestaltung der weiteren Tarifmerkmale sind die Vereinbarung von Warte- und Karenzzeiten und Dynamik möglich. Bei einigen Dread-Disease-Versicherungen sind auch Bausteine wie z.B. Todesfallschutz, Erwerbsunfähigkeitsschutz, Pflegeschutz oder auch ein Berufsunfähigkeitsschutz ein-schließbar.

 

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine bei Vertragsabschluß vorher fest vereinbarte Versicherungssumme. Die Zahlung erfolgt  einmalig nachdem eine eindeutige Diagnose durch einen zugelassenen Arzt gestellt wurde. Und zwar unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht. Auch die Therapiemöglichkeiten und Genesungsaussichten spielen für die Auszahlung der Versicherungssumme keine Rolle.

 

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