Die Grundfähigkeiten-Versicherung

Bei der Grundfähigkeiten-Versicherung geht es - anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - um den Verlust von einer oder von mehreren Grundfähigkeiten, nicht um den Verlust der Arbeitskraft und auch nicht um das Eintreten einer bestimmten Krankheit.

 

Die Anbieter dieser speziellen Versicherung unterscheiden bei der Leistung nach Fähigkeiten der Kategorie A und B.

 

Wer beispielsweise mindestens ein Jahr nicht mehr in der Lage ist zu Sehen, zu Sprechen oder die Hände zu gebrauchen erhält eine Rente aus der Grundfähigkeiten-Versicherung (Fähigkeiten aus der Kategorie A). Die Grundfähigkeiten Knien, Hören, Gehen, Sitzen, Arme bewegen, Treppen steigen, Greifen, Auto fahren und Stehen fallen in die Kategorie B. Wenn drei Fähigkeiten aus der Kategorie B wegfallen gibt es auch eine Rente aus der Grundfähigkeiten-Versicherung.

 

Auch wenn der Versicherte noch arbeiten könnte oder noch tatsächlich arbeitet wird die Rente aus der Grundfähigkeiten-Versicherung gezahlt.  Grundfähigkeiten-Versicherungen können sowohl für Erwachsene als auch für Kinder abgeschlossen werden.

 

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