Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Ihnen nur ein Minimum an medizinischer Versorgung.
Die Zeiten, in denen die Leistungen der gesetzliche Krankenversicherung für eine lückenlose Versorgung ausreichte, sind längst vorbei. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch die zahlreichen Gesundheits-reformen in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen reduziert worden.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann Ihnen nur eine Grundabsicherung bieten. Im Krankheitsfall müssen Sie viele Kosten selbst tragen. Neben umfangreichen Leistungskürzungen gibt es inzwischen auch zahlreiche Zuzahlungen. Beginnend bei den Sehhilfen, Zahnersatz und Medikamenten und setzen sich bei alternativen Heilmethoden fort. Viele Leistungen wurden aber auch aus Kostengründen komplett aus dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann...
... müssen Sie bei einem Arzt- und Zahnarztbesuch eine
„Praxisgebühr" von 10,- EUR pro Quartal bezahlen.
... haben Sie keine freie Krankenhauswahl.
... bekommen Sie bei notwendigem Zahnersatz einen Zuschuss
von 50% der Kosten im Rahmen der vertragszahnärztlichen
Versorgung (bei regelmässiger Vorsorge bis zu 65%)
... haben Sie keinen Versicherungsschutz bei einem Auslands-
aufenthalt und keinen Anspruch auf Rücktransport.
... müssen Sie 10 % des Abgabepreises pro Arznei und Verband-
mittel, mind. 5,- EUR, höchstens 10 ,- EUR zuzahlen und werden
bei Heilmitteln mit 10 % an den Kosten beteiligt, sowie 10,- EUR
pro Verordnung.
... müssen Sie bei Hilfsmitteln 10 % der Kosten pro Hilfsmittel,
mind. 5,- EUR max. 10,- EUR selbst tragen.
... müssen Sie für die ersten 28 Tage einer stationären
Heilbehandlung pro Tag zur Zeit 10,- EUR zuzahlen.
... bekommen Sie von Ihrer Kasse keinen Zuschuss mehr für
Brillengestelle, -gläser und Kontaktlinsen
Ausnahme: Kinder unter 18 Jahre, sowie Patienten mit
schwerer Sehbeeinträchtigung.
... werden die Kosten für Naturheilverfahren von Ihrer Kasse
in der Regel nicht übernommen!
... haben Sie bei Krankentransporten eine Zuzahlung von 10 %
der Kosten pro Fahrt, mindestens 5,- EUR maximal 10,- EUR.
... müssen Sie bei Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei
Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen pro Tag eine Zuzahlung
von 10,- EUR tragen.
... müssen Sie die Kosten wichtiger Vorsorgeuntersuchungen
selber zahlen.
... und das bei einem Beitragsatz, der ab 1.1. 2011 bei 15,5 Prozent liegt!!!
Zudem dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen seit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen. Im Januar 2010 haben die ersten Krankenkassen angekündigt, von Ihren Versicherten einen solchen Zusatzbeitrag zu erheben. Als erste Krankenkassen meldeten die DAK und KKH Allianz, die Erhebung eines Zusatzbeitrags.