Die Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung

Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung wird im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung vor der Aufnahme eine Risikoprüfung durch den Versicherer vorgenommen. Der Versicherer möchte sich über die gesundheitlichen Gegebenheiten des Antragstellers informieren und eventuell einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Bei besonders gravierenden gesundheitlichen Auffälligkeiten kann eine Versicherung abgelehnt werden.

Eine Gesundheitsprüfung in der PKV umfasst unter anderem Fragen aus dem ambulanten Bereich, beispielsweise nach ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen innerhalb der letzten fünf Jahre. Einigen Versicherern genügen hier auch die Angaben der letzten drei Jahre. Eine Grippe oder Erkältung spielen bei der Bewertung keine Rolle, sollten aber vom Antragsteller angegeben werden. Es werden ebenfalls Fragen zu stationären Behandlungen oder Operationen gestellt, die innerhalb der letzten zehn Jahre durchgeführt wurden. Auch psychische Behandlungen innerhalb einer Frist von fünf oder zehn Jahren sind wahrheitsgemäß anzugeben. Im Bereich Zahnbehandlung sind die Angaben über fehlende Zähne oder vorhandenen Zahnersatz zu machen.

Innerhalb der Gesundheitsprüfung in der privaten Kranken-versicherung kann der Versicherer auch ärztlicher Atteste einholen oder eine Rücksprache bei einem behandelnden Arzt halten. Einige Versicherungsunternehmen kümmern sich eigenständig um die Beschaffung der Atteste, andere bitten den Antragsteller um Einreichung. Der Arzt des Antragstellers ist aufgrund einer Schlusserklärung im Antrag von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Bei einigen Vorerkrankungen, nämlich bei Hautkrankheiten oder Allergien, kann auf ein ärztliches Attest verzichtet werden. Hier genügt den Versicherern üblicherweise eine umfassende und ausführliche Selbstauskunft des Antragstellers. Dies kann eine verzögerte Antragsbearbeitung verhindern.

Stellt der Versicherer bei der Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung ein erhöhtes Versicherungsrisiko fest, kann er entweder den Antrag ablehnen oder mit dem Antragsteller einen Risikozuschlag vereinbaren. Je nach Höhe des zu versichernden Risikos fällt auch die Höhe der Versicherungsprämie aus. Entfällt der Grund für einen Risikozuschlag, kann dieser vom Versicherer gekürzt oder ganz gestrichen werden.