Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung

Es gibt  einige Unterschiede zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

 

 

Die private Krankenversicherung hat nur freiwillig versicherte Personen. In West- und Ostdeutschland sind die meisten Personen in den gesetzlichen Kassen pflichtversichert. Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen unter der sogenannten Krankenversicherungs-Pflichtgrenze (oder auch unter dem Begriff „Bemessungsgrundlage" bekannt) liegt, sind zwangsläufig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert und können lediglich unter den verschiedenen gesetzlichen Kassen wählen.

 

Die Einkommensgrenze beträgt für Arbeitnehmer und  Angestellte im Jahr 2011: 4.125 Euro brutto monatlich bzw. 49.500 Euro jährlich.

 

Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.

 

Sollten Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, jedoch bessere Leistungen im Krankheitsfall wünschen, empfehlen wir Ihnen eine private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat abzuschließen.

 

Personen, die zur Berufsgruppe der Selbständigen gehören, aber auch Freiberufler, Beamte, Studenten und Ärzte im Praktikum können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.

 

Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Versicherungen ist der, dass sich die privat versicherten Personen ihren Arzt oder das Krankenhaus selbst aussuchen können. Die Patienten erhalten nach der Behandlung eine Rechnung. Bei den gesetzlich versicherten Personen werden die Rechnungen von dem Arzt oder dem Krankenhaus direkt an die Krankenkasse geschickt. Zuzahlungen müssen aber in der Regel durch den Patienten direkt bar beglichen werden.

 

Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung liegen auch in der individuellen Versicherung. Bei den privaten Kassen wird für jede zu versichernde Person ein eigener Vertrag mit einem ganz bestimmten Beitrag abgeschlossen. Die Leistungen der Versicherung können individuell festgelegt werden. Unter bestimmten Bedingungen können Familienmitglieder beitragsfrei in der gesetzlichen Kasse mitversichert werden. In jedem Fall sind minderjährige Kinder mitversichert. Für Ehepartner gilt dieses nur dann, wenn kein oder nur ein sehr geringes Einkommen vorhanden ist. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist fast immer einheitlich.

 

Weitere Abweichungen gibt es auch in der Beitragsberechnung. Bei den privaten Kassen sind der Gesundheitszustand und das Alter bei Vertragsabschluss ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Je umfassender die Leistungen gewählt werden, desto höher sind auch die zu zahlenden Beiträge.

 

Bei den gesetzlichen Kassen ist das Einkommen die Grundlage für die Höhe der Beiträge. Ein Bezug zu den Leistungen besteht hingegen nicht. Bei den gesetzlichen Krankenkassen existiert das Umlageverfahren, was bedeutet, dass die jüngeren, meist gesünderen Versicherten durch ihre Beiträge die höheren Kosten für ältere Personen mitfinanzieren.