Was bietet Ihnen die Private Krankenversicherung?

Maßgeschneiderte Tarife

Welche Leistung eine Private Krankenversicherung übernimmt oder nicht, hängt ganz davon ab welchen Leistungsumfang der Versicherte auswählt. Während gesetzliche Krankenkassen alle im wesentlichen das Gleiche bieten, können sich Privatpatienten den gewünschten Leistungsumfang selbst zusammenstellen. Die meisten Gesellschaften bieten einen Standardtarif, der in etwa dem gesetzlichen Leistungskatalog entspricht, sowie zahlreiche  Komfortvarianten mit vielen Wahlmöglichkeiten und Extras, wie umfangreiche Erstattung von Zahnersatz, Zuschüsse zu Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen. Versicherte wissen also vom Grundsatz her ob Ihre Versicherung 80% oder 100% der Kosten für bestimmte Behandlungen übernimmt. Der Versicherungsschutz Schutz gilt weltweit. Ein Selbstbehalt spart Prämie. Wer zum Beispiel bereit ist, pro Jahr bis zu 400 Euro seiner Krankheitskosten selbst zu tragen, zahlt im Schnitt rund fünf Prozent weniger Beitrag.

  • Je nach Tarif haben Sie die freie Wahl Ihres Arztes und des Krankenhauses. Der Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern bedeutet für Sie optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets gegeben sind.
  • Aber auch sogenannte „Primärarzt"-Tarife werden jetzt schon seit 1999 angeboten. Diese sind für kostenbewusste Menschen, die ihre Versicherungsprämie niedrig halten wollen,  besonders geeignet.

 

Primärärzte sind: Praktische Ärzte ohne Facharztbezeichnung, Fachärzte für Allgemeinmedizin (ohne weitere Facharzt-bezeichnung), Frauen-, Kinder- und Augenärzte sowie Not- oder Bereitschaftsärzte.

 

Wenn Sie der Idee des Primärarztprinzips folgen, gehen Sie bei Krankheit immer zuerst zu einem dieser Primärärzte. In den meisten Fällen wird dies sicherlich Ihr Hausarzt sein. Der Primärarzt überweist Sie falls notwendig an einen Facharzt und koordiniert somit Ihre Behandlung. Wenn Sie so vorgehen, erstatten die meisten Gesellschaften 100% der Kosten, sowohl für den Primärarzt als auch für den Facharzt, an den Sie überwiesen wurden. Wenden Sie sich hingegen direkt an einen Facharzt, zahlen die meisten nur 80% der Kosten. Diese Tarife sind deutlich günstiger.

 

Übrigens: Das Primärarztprinzip gilt i.d.R. beim Arzt, nicht aber im Krankenhaus und auch nicht beim Zahnarzt.

  

  • Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung zu 100 Prozent und bei Zahnersatz von  mindestens 60 Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar).
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  • Je nach Tarif Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.    Auf Wunsch ist auch nur ein Mehrbettzimmer mit Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt möglich. Sie entscheiden selbst!
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  • Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte.
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  • Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie.
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  • Es besteht Krankenversicherungsschutz auch außerhalb des Heimatlandes.
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