Grundsätzliches zum Thema Pflegeversicherung

Die Lebenserwartung steigt immer weiter an und somit aber auch gleichzeitig das Risiko im fortgeschrittenen Alter auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Im Falle von Pflegebedürftigkeit kommt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung zum Tragen, diese deckt jedoch nur einen Teil der dabei anfallenden Kosten. Die Höhe der letzteren bewegt sich zwischen einigen Hundert Euro und einigen Tausend Euro im Monat, wenn z.B. eine stationäre Unterbringung erforderlich wird. Dabei ist die Tendenz eher steigend. Kaum jemand interessiert sich in jungen Jahren für das Thema Pflegebedürftigkeit - schließlich gibt es die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung. Eine trügerische Sicherheit. Die Pflege-Pflichtversicherung bietet nämlich nur den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestschutz und leistet für den pflegerischen Bedarf. Aufwendungen, die nicht dem Bereich der Pflege zuzurechnen sind (z.B. Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim), müssen Pflegebedürftige selbst tragen.

 

So kann trotz der gesetzlichen Pflegeversicherung im Ernstfall schnell eine Lücke von mehreren hundert, oftmals mehreren tausend Euro im Monat entstehen.

 

Ein Beispiel: Die Kosten der ambulanten Pflege bei Pflegestufe I

30 Tage x 1,5 Stunden täglich = 45 Stunden x 30 € = monatlicher Gesamtbedarf 1.350,-€

 

Leistung der Pflege-Pflichtversicherung max. 440,-€ monatlich!

 

Ihre Versorgungslücke monatlich 910,-€

 

Versorgungsbedarf für 5 Jahre: 60 Monate x 910,-€ = 54.600,-€ und das nur bei ambulanter Pflege in der Pflegestufe I !!!

 

 

Bereits heute sind in Deutschland schon mehr als zwei Millionen Menschen auf fremde Hilfe angewiesen - und täglich werden es mehr. Trotzdem haben bis jetzt nur etwa eine Millionen Menschen in Deutschland vorgesorgt und für sich eine private Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen.

Was wäre, wenn Sie morgen früh - gleich beim Frühstück - einen Schlaganfall erleiden würden? Dank des medizinischen Fortschritts sind Ihre Überlebenschancen zwar recht gut - aber wie geht's im Ernstfall finanziell weiter?

 

Es ist tatsächlich so: Sie oder Ihre Familie müssen, sofern Sie pflegebedürftig werden, alle die Kosten tragen, die für Ihre Pflege tatsächlich anfallen und die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden! Die Kosten für professionelle Pflege können schnell die 3.000,- EURO Grenze überschreiten. Wenn die Zuschüsse der Pflege-Pflichtversicherung und die Rente nicht ausreichen, bleiben das Ersparte und das Vermögen bis hin zum eigenen Haus nicht verschont. Sind Kinder da, so werden auch diese zur Kasse gebeten. Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.Juni 2005 (BverfG, 1BvR 1508/96) erhalten Sie im Pflegefall erst dann Unterstützung durch das Sozialamt, wenn die Belastungsgrenzen Ihrer Kinder erreicht sind.

 

Es gilt also: „Kinder haften für Ihre Eltern!"

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