Die private Pflege-Zusatzversicherung

Ein unverzichtbarer Baustein Ihrer persöhnlichen Vorsorge!

 

Wer sein ganzes Leben lang für sich allein aufgekommen ist, will bei Pflegebedürftigkeit nur ungern die Angehörigen auf Dauer belasten.

 

Die Lösung: Eine private Pflegezusatzversicherung!

 

Es gibt zur Schließung der finanziellen Pflegelücke durch eine private Pflegeversicherung keine Alternative.

Die Pflegezusatzversicherung wird in drei verschiedenen Varianten von privaten Kranken- und Lebensversicherern angeboten: 


Die Pflegekostenversicherung: Sie orientiert sich an der gängigen Praxis der Krankenversicherer: Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten (bis zum Höchstbetrag oder Prozentsatz), die durch Rechnungen nachzuweisen sind. Damit passt sie sich automatisch der Kostenentwicklung an. Die Kosten für Unterkunft muss der Versicherte aber selbst tragen.

Die private Pflegerentenversicherung: Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Sparvertrag und Versicherungsschutz (gegen Pflegebedürftigkeit und Tod). Die Pflegerentenversicherung bietet Versicherungsschutz zu einem Beitrag, der über die gesamte Beitragszahlungsdauer gleich ist. Die Leistungen aus der Pflegerentenversicherung sind nicht von den tatsächlichen Kosten abhängig. Sie werden auch fällig, wenn diese nicht oder nur zum Teil benötigt werden. Aufgrund der gleichbleibenden Beiträge, der Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit und aufgrund der Mitversicherung von Demenzerkrankungen, ist diese Absicherung empfehlenswert. Der Nachteil: Die Pflegerentenversicherung ist am Anfang teurer als beispielsweise eine Pflegetagegeldversicherung.

 

Die Pflegetagegeldversicherung: Bei der Pflegetagegeld-versicherung wird ein vereinbarter Geldbetrag pro Tag versichert. Für jeden Tag, an dem der Versicherte nachgewiesen pflegebedürftig ist, wird das vereinbarte Tagegeld gezahlt und zwar ohne einen Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten.

Wie viel Tagegeld die versicherte Person tatsächlich erhält, hängt von der Pflegestufe ab. Hier ist es so, dass die meisten Anbieter den vollen Satz des Tagegeldes in Pflegestufe III zahlen. Die Pflegestufen I und II werden je nach Gesellschaft unterschiedlich berücksichtigt. (z.B. bei Pflegestufe II = 50% und Pflegestufe I = 25% des vereinbarten Tagessatzes).

 

Einige Gesellschaften bieten auch Tarife an, in denen Sie den Tagessatz für jede einzelne Pflegestufe individuell festlegen können.

Warum sollten Sie möglichst schon in jungen Jahren vorsorgen?

Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht,

trotz Pflegereform, heute nicht aus.

 

Es ist tatsächlich so: Sie oder Ihre Familie müssen, sofern Sie pflegebedürftig werden, alle die Kosten tragen, die für Ihre Pflege tatsächlich anfallen und die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden! Die Kosten für professionelle Pflege können schnell die 3.000,- EURO - Grenze überschreiten. Wenn die Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung und die eigene Rente nicht ausreichen, bleiben das Ersparte und das Vermögen bis hin zum eigenen Haus nicht verschont. Sind Kinder da, so werden auch diese zur Kasse gebeten.

 

Wir sind daher der Meinung, dass der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zur Vermögenssicherung im Alter für Sie aber für Ihre  Erben unverzichtbar ist.

 

Die Zeitschrift Finanztest rät schon ab dem 40. Lebensjahr vorzusorgen, denn je später Sie abschließen, desto höher der Beitrag. Außerdem kann der Versicherer, trotz meist vereinfachter Gesundheitsprüfung bei Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder Anträge sogar ablehnen.