Die Private Rentenversicherung – ein sicherer Baustein Ihrer späteren Altersversorgung

Die private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente und ggf. Betriebsrente ein Geldpolster für das Rentenalter aufzubauen.

 

Zwei wesentliche Punkte unterscheiden sie von der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung: Erstens enthält eine private Rentenversicherung in der Regel keinerlei Todesfallschutz (dieser muss gesondert gegen Mehrbeitrag vereinbart werden) und zweitens ist die Zahlungsdauer der Rente im Normalfall lebenslang, während eine kapitalbildende Lebensversicherung zum Zeitpunkt X fällig wird und der Vertrag danach erlischt.

 

Die Varianten der Rentenversicherung

Zwei Varianten der privaten Rentenversicherung stehen Interessierten zur Verfügung: die aufgeschobene Rente und die Sofortrente.

 

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der Versicherte regelmäßig - in der Regel monatlich - bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn oder einer festgelegten Beitragszahldauer einen fest vereinbarten Beitrag in den Vertrag ein.

 

Empfehlenswert ist - da es ja in der Regel um Vertragslaufzeit von 30 Jahren und mehr handelt - bei Abschluss der Versicherung eine Dynamik zu vereinbaren.  Die Dynamik bezeichnet die regelmäßige jährliche Erhöhung der Beiträge, aber auch der Leistungen aus der privaten Rentenversicherung. Sie dient dazu die Inflation auszugleichen. Je nach Wunsch des Versicherten kann die Dynamik auf drei oder fünf Prozent vereinbart werden. Auch wenn die Dynamik vereinbart wurde, kann der Versicherte der Erhöhung widersprechen, und zwar in zwei aufeinander folgenden Jahren. Erst ein Widerspruch im dritten Jahr in Folge schließt die Dynamik für die folgenden Jahre komplett aus.

 

Nach Ablauf dieser Sparphase stehen ihm zwei Auszahlungs-möglichkeiten offen, entweder er lässt sich die Summe auf einen Schlag ausbezahlen oder er vereinbart eine  monatliche Rente. Bei Tarifen mit Wahlrecht ist eine staatliche Förderung (z.B. mit Riesterzulagen) der Rentenversicherung allerdings nicht möglich.

 

Bei der Sofortrente zahlt der Kunde eine bestimmte Summe in die Rentenversicherung sofort ein, dies sind meist Summen ab 10.000 Euro, und erhält daraufhin ab dem nächsten Monat eine Rente bis zum Lebensende. Diese Variante empfiehlt sich gerade für Rentner, die aus der Summe nichts vererben wollen, da in der Regel nach dem Tod aus dem Vertrag keine Gelder fließen. Der Vorteil der Sofortrente: Der Rentner erfährt sofort die genaue Rentenhöhe, während dies bei der aufgeschobenen Rentenversicherung erst vor Vertragsende bekannt ist, da die Überschüsse der Rentenversicherung, die zusätzlich zu dem Garantiezins anfallen, in den einzelnen Jahren sehr unterschiedlich sein können.

 

Der Zeitpunkt der Rente

Bestimmte Klauseln in privaten Rentenversicherungen erlauben auch eine gewisse Flexibilität bei der Auszahlung. So kann der Rentenbeginn um bis zu fünf Jahre vorgezogen oder nach hinten verlagert werden. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Diese fällt bei vorgezogenen Renten geringer und bei nach hinten verlagerten Renten entsprechend höher aus.

 

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