Wenn zur Trauer auch noch Geldprobleme kommen ...

Nichts ist umsonst, nicht mal der Tod, heißt es.

Vom einen geliebten Menschen Abschied nehmen zu müssen, ist für die Angehörigen schon eine große emotionale Belastung. Zusätzlich zur Trauer befinden sich die Angehörigen nach einem Todesfall in einer schwierigen Situation - es müssen viele Entscheidungen getroffen werden oder umgesetzt werden. Welche Form der Bestattung soll es sein? Hat der Verstorbene Wünsche für seine Bestattung verfügt? Viele Dinge, die nun in kurzer Zeit abgewickelt werden müssen. In dieser schwierigen Phase möchte sich niemand mit finanziellen Fragen auseinandersetzen. Fachleute gehen von einem Finanzbedarf zwischen 4.000 und 6.000 EUR für eine einfache Bestattung aus. Hinterbliebene sind mit dieser finanziellen Belastung oft überfordert.

Beispielrechnung Bestattungskosten

Leistung

         Beispielkosten

Einbettung am Sterbeort und Überführung

         ca. 115 €

Eichensarg inkl. Ausstattung

         ca. 1.500 €

Kirchengebühren sowie Sargträger

         ca. 250 €

Kränze sowie Blumenschmuck auf dem Sarg

         ca. 350 €

Trauerdrucksachen (Anzeigen, Danksagungen)

         ca. 350 €

Formalitäten wie Beurkundung sowie Gebühren

         ca. 450 €

Grabanlage mit Stein

         ca. 2.000 €

Gesamtkosten

         5.015 €

Bis 2004 wurde von den gesetzlichen Krankenkassen noch ein geringes Sterbegeld von zuletzt 500 Euro gezahlt. Heute muss jeder Bundesbürger für seine Bestattungskosten selbst vorsorgen.

Sind keine nahen Angehörige mehr vorhanden, muss der Staat beziehungsweise das Sozialamt für das Begräbnis zahlen - und hier wird gewaltig gespart. Große Wünsche können bei einem „Sozialbegräbnis" nicht geäußert werden. Dabei hat jeder Mensch das Recht auf eine würdevolle Bestattung. Schließlich geht es auch nach dem Tod immer noch um einen Menschen.

Wenn noch Angehörige vorhanden sind, so müssen diese, sofern sie über geeignete Mittel verfügen, alle Bestattungskosten tragen; sie sind immer „bestattungspflichtig".

Da viele Menschen Angst haben, ihr Begräbnis nicht einmal bezahlen zu können, gibt es verschiedene Vorsorgemöglichkeiten.

Mit einer Sterbegeldversicherung oder Bestattungs-vorsorge sind Sie und Ihre Hinterbliebenen geschützt!

Eine Sterbegeldversicherung ist eine meist lebenslängliche Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten.

Bei den angebotenen Verträgen variieren die Beitragszahlungen bis zum 65. oder bis zum 85. Lebensjahr und es können auch feste Beitragszahlungsdauern - meist bis zu 25 Jahren - vertraglich vereinbart sein. Auch Verträge gegen Einmalzahlung der Beiträge sind möglich. Die Versicherungssumme erhöht sich meist im Laufe des Vertrages noch durch Leistungen aus der Überschussbeteiligung.

Wie bei allen Versicherungen auf den Todesfall hängt die Höhe des Beitrags wesentlich von dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn ab. Bei Abschluss in höherem Alter sind entsprechend hohe Beiträge für die dann jährlich zu erwartende Sterblichkeit zu erwarten.

Die meisten Versicherungsgesellschaften verzichten auf eine Gesundheitsprüfung. In diesen Fällen ist die Auszahlung der Todesfallsumme in den ersten Jahren meist begrenzt. Es wird meist eine mindestens zwölfmonatige oder dreijährige Wartezeit verlangt. Im Sterbefall innerhalb dieser Wartezeit gibt es - je nach Anbieter - meist keine Leistung, eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge  oder nur eine anteilige Auszahlung der Versicherungssumme. Es gibt aber auch Tarife mit Gesundheitsfragen. Hier steht die Versicherungssumme sofort nach Antragsbeginn zur Verfügung.

Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit auch durch einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Beerdigungs-unternehmen getroffen werden. Auch können Grabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnereien geschlossen werden. Die vorab gezahlten Gelder sollten zum Schutz vor Insolvenz der beauftragten Firma auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden.

 

Ebenso ist es möglich, eine solche Leistung bei einer Versicherung einzukaufen, die dann je nach Anbieter auch gleich die Organisation der Bestattung übernimmt.

 

Die Bestattungsvorsorge-Versicherung bietet lebenslangen Versicherungsschutz und garantiert ein würdiges Begräbnis nach Ihren Wünschen. Der Antrag zur Bestattungsvorsorge ist ohne Gesundheitsfragen. Die Bestattungsvorsorge organisiert jegliche Beerdigungsmaßnahmen durch ein bundesweite aufgebautes Netz aus Beerdigungsinstituten, so dass man in Ruhe trauern kann statt zu organisieren. Ein echter Vorteil gegenüber einer klassischen Variante der Sterbegeldversicherung.

Vorsorge nach Ihren Vorstellungen - Sie entscheiden!