Definition des Begriffs "Unfall"

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

 

Einige Unfallzahlen

Rund 9 Millionen Menschen werden bundesweit Jahr für Jahr Opfer eines Unfalls - im Durchschnitt alle vier Sekunden einer. Somit ist fast jeder 10. Bundesbürger jährlich von einem Unfall betroffen. Häufig werden die Betroffenen so schwer verletzt, dass sich vorübergehend oder sogar auf Dauer ihr Leben grundlegend ändern muss.

 

Bei den unter 30-Jährigen ist ein Unfall die Hauptursache für Berufsunfähigkeit.

 

Die mit Abstand meisten Unfälle ereignen sich laut Statistik in der Freizeit!

 

Ungefähr neun Millionen Menschen verunglücken jährlich in Deutschland durch Unfälle. Die wirklich schweren Unfälle mit notwendiger anschließenden Krankenhausbehandlung belaufen sich auf etwa eine Millionen.

 

"Nur" ca. 13 Prozent der Unfälle ereignen sich während der Arbeit. Der große Anteil der Unfälle verteilt sich in den Freizeit-Bereichen, davon ca. 1/3 innerhalb von Haus und Wohnung, gefolgt bei sportlichen Aktivitäten und im Straßenverkehr. 

Bei 88 % aller Kinder-Unfälle gibt es keine Leistung.

Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Schon ein kleiner Umweg kann den Versicherungsschutz gefährden!

 

Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.

 

In 86 % der Zeit eines Jahres haben Kinder, Schüler und Studenten keinerlei Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

 

Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle!

(Auszug aus einer Informationsbroschüre der Baden-Badener Versicherung)

Rentenwerte des Jahres 2011 der gesetzlichen Schülerunfallversicherung

Alte Bundesländer

Monatliche Rente in EUR bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um

Alter der Kinder

100 %

50 %

35 %

20 %

0-19 %

von Geburt an bis zum Eintritt in Kindergarten/Schule

Keine gesetzliche Rente!

bis vor vollendetem 6. Lebensjahr

425,83

212,92

149,04

85,17

0

ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis vor dem vollendeten 15. Lebensjahr

567,78

283,89

198,72

113,56

0

ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis vor dem vollendeten 18. Lebensjahr

681,33

340,67

238,47

136,27

0

ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

1.022,00

511,00

357,70

204,40

0

(Quelle: Auszug aus Fachinformation FACTS der Continentale Versicherung , Ausgabe 04/2011)