Die Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung versichert Ihr Reisegepäck auf Urlaub- oder Geschäftsreisen. Stellen Sie sich vor, Sie sind am Urlaubsort angekommen und Ihre Koffer kommt gar nicht am Flughafen an. Die Haftung der Transportunternehmen für diese Fälle ist meist sehr beschränkt. So zahlen etwa Fluggesellschaften für einen verloren gegangenen Koffer nur bis zu ca. 1.100.- Euro – auch wenn der Inhalt sehr viel mehr wert war. Gegenüber ausländischen Airlines ist es zudem oftmals schwierig, seine Ansprüche geltend zu machen.  

 

Schnell ist dann der Urlaubsspaß vorbei. Denn nicht allein der materielle Wert der verlorengegangenen Sachen, sondern vor allem das Wiederbeschaffen in einem fremden Land, kann viel Zeit und Geld kosten.

 

Oft hört man: „Eine Reisegepäckversicherung ist unnötig - die Hausratversicherung zahlt doch!"

 

Dies ist eine riskante These. Urlauber, die das glauben, stehen im Schadenfall häufig im Regen.

 

Nur die Reisegepäckversicherung bietet Ihnen speziellen Schutz bei den typische Reiserisiken.Während Ihre Hausratversicherung zum Beispiel nur bei Verlust des Reisegepäcks durch Raub oder Einbruchdiebstahl Ersatz leistet, ist über die Reisegepäckversicherung auch der einfache Diebstahl abgedeckt. Das "einfache" Entwenden der Handtasche im Vorbeigehen auf belebten Touristenplätzen oder der Diebstahl aus dem Hotelzimmer mit dem Zweitschlüssel ist für Ihre Reisegepäckversicherung somit ein Schadenfall – für Ihre Hausratversicherung hingegen nicht. Auch bei Diebstahl von Gepäck aus dem Auto leistet die Hausratversicherung in der Regel keinen Ersatz. Dieses Risiko ist mit der Reisegepäckversicherung versichert.

 

Ein Tipp: Nachts sollte allerdings kein Gepäck im Fahrzeug zurückgelassen werden.

 

Hinzu kommt, dass manche Hausratversicherungen nur einen europaweiten Schutz bieten. Das gilt besonders für ältere Verträge. Damit wären nicht einmal Reisen auf die Kanarischen Inseln versichert.

 

Nur wer weiß, auf welche - eben zum großen Teil nicht über die Hausratversicherung abgesicherten – Risiken die Reisegepäck-versicherung genau zugeschnitten ist, kann die richtige Entscheidung treffen. Die folgende Übersicht gibt dabei eine Hilfestellung.

Mit einer Reisegepäckversicherung sind Sie gegen folgende Zwischenfälle versichert:

  • bei Abhandenkommen des Reisegepäcks,
  • Zerstörung oder Beschädigung von Reisegepäck
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und mörderische Erpressung
  • Mut- oder Böswilligkeit Dritter
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • bestimmungswidrig einwirkendes Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • höhere Gewalt