Die Reiserücktrittsversicherung

Je teurer eine gebuchte Reise ist und je früher sie gebucht wird, desto sinnvoller kann eine Reiserücktritts-versicherung sein. Besonders für Pauschalreisen und kostspieligen Reisebuchungen wie z.B. Weltreisen ist die Reiserücktrittsversicherung sehr zu empfehlen.

 

Diese Reiseversicherung deckt Schäden vor dem Reiseantritt ab. Sie  erstattet die  Stornogebühren, die im Falle eines kurzfristigen Nichtantritts der Reise aus wichtigem, unvorhersehbarem Grund erhoben werden. Zum Beispiel wegen Krankheit oder einem Todesfall in der Familie. Je kurzfristiger die Reise abgesagt werden muss, desto teurer kann ein Rücktritt ohne Absicherung werden.

 

Bricht sich ein Urlauber beispielsweise drei Tage vor einer gebuchten Kreuzfahrt das Bein, darf der Veranstalter zu diesem Zeitpunkt rund 80 Prozent der Reisepreises  als Stornogebühr einbehalten. Bei einem Reisepreis von beispielsweise 5.000 Euro sind das rund 4.000 Euro, die der Urlauber  verlieren würde.

 

Wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung muss in der Regel sehr zeitnah zur Buchung abgeschlossen werden, spätestens etwa acht bis 14 Tage danach. Um die Fristen der verschiedenen Versicherer einzuhalten, sollte die Reiserücktrittsversicherung gleich in Verbindung mit der Buchung der Reise abgeschlossen werden, sofern nicht mehr als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen.

 

Wer sich für den Fall einer Stornierung absichern will, muss nicht lange Konkurrenzprodukte vergleichen. Preise und Bedingungen sind bei allen Anbietern in etwa gleich. Alle Gesellschaften übernehmen bis zu 100 Prozent der Stornogebühren. Sie zahlen unter anderem bei akuter Erkrankung des Versicherten, einem mitreisenden Familienangehörigen oder wenn eine Schwangerschaft oder eine Impfunverträglichkeit die Reise unmöglich macht. Auch wenn ein Angehöriger oder Mitreisender kurz vor Antritt der Reise stirbt oder beispielsweise ein Brand in der Wohnung den Antritt der Reise unmöglich macht besteht Versicherungsschutz.

 

Einige Versicherer zahlen auch, wenn Kunden unerwartet eine betriebsbedingte Kündigung erhalten oder Arbeitslose plötzlich eine neue Arbeitsstelle antreten können.  Zusätzlich kann man auch den Abbruch einer Reise oder eine unfreiwillige Verlängerung absichern.

 

Die Kosten

 

Es werden Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten.

 

Wer einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählt, muss im Ernstfall bis zu 20 Prozent des Reisepreises selbst tragen. Das sind bei einem Reisepreis von zum Beispiel 2.000 Euro immerhin 400 Euro. Die Kosten richten sich vor allem nach dem Reisepreis. Wird ein Urlaub für 1500 pro Person gebucht, liegen die Prämien etwa zwischen 30 bis 60 Euro.