Die Gebäude- und Mobiliarglas-Versicherung

Hier sind sowohl Glasschäden am Mobiliar, wie auch am Gebäude selbst versichert. Die Glasversicherung deckt die Kosten von Schäden an Vitrinen, an verglasten Schränken, sowie bei Bildern. Am Gebäude gehören Tür- und Fensterverglasungen dazu, sowie die Gläser an Wintergärten, Balkonen, Loggien etc. - in den meisten Tarifen ist auch die Versicherung von Ceran-Kochflächen enthalten. Bei einigen Anbietern besteht zusätzlich die Möglichkeit - gegen Prämienzuschlag -  privat genutzte Gewächshäuser zu versichern.

 

Wichtiger Hinweis:

Soweit zusammenhänge Glasflächen eine Fläche von mehr als 6 m² erreichen, muss der Versicherungsschutz bei einigen Anbietern speziell vereinbart werden. 

 

Die Glasbruchversicherung ist eine sogenannte ALLGEFAHRENDECKUNG

Als wesentlicher Vorteil der Glasversicherung, der sich allerdings auch auf die Höhe der Prämien auswirkt, gilt die so genannte Allgefahrendeckung. Die  Glasversicherung kommt für einen Schaden auf, unabhängig davon, wie er entstanden ist. Hierzu gehören ebenso Schäden durch eigenes Verschulden, wie auch durch zufällige Zerstörung oder durch unwetterbedingte Zerstörung.

 

Gängige Versicherungsschäden ergeben sich bei extrem starkem Luftzug, beim Lüften der Wohnung oder z.B. durch das Zuknallen einer Glastür bzw. eines Fensters. Besteht eine Tischplatte aus Glas, kann es bei einem Missgeschick zum Glasbruch kommen.