Versicherungsumfang

Die Glasversicherung kommt in aller Regel nur dann für die Kosten eines Schadens auf, wenn das entsprechende Glas im Sinne eines Totalschadens vollständig zerstört wurde.

Für Kratzschäden und Vergleichbares bietet diese Versicherung keinen Schutz.

Folgende Gegenstände aus Glas oder Kunststoff sind mit einer Glasversicherung abgesichert:

  • Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas.
  • Kunststoffscheiben- oder Platten (z.B. die Duschkabine).
  • Platten aus Glaskeramik.
  • Glasbausteine und Profilbaugläser.
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
  • Aquarien und Terrarien.
  • Ceran-Kochflächen (nicht bei allen Anbietern bzw. manchmal extra zu versichern).

Nicht versichert sind:

  • Lampen, optische Geräte (z.B. Plasma- oder LCD-Bildschirme), Handspiegel sowie Hohlgläser (z.B. Vasen, Trinkgläser).
  • Beschädigungen von Oberflächen/Kanten (Schrammen, Kratzer oder Ausbrüche). 
  • Schäden durch defekte Dichtungen bei Mehrscheiben-Gläsern (z.B. bei Isolier-Fenstern).

·         Beschichtungen von Möbelstücken

 

·         Glasmöbel

 

·         Spiegelschränke

 

·         Optische Gläser, zum Beispiel Brillen oder Ferngläser

 

·         Photovoltaikmodule

 

Derweiteren 

  • Glasbruch durch Kriegsereignisse, Unruhen oder Erdbeben.
  • Schäden durch Kernenergie (nach dem Atomgesetz haften die Betreiber von Kernanlagen für solche Schäden).