HandySecure deckt Schäden am Handy oder Smartphone

Als innovativer Spezialversicherer bietet die Würzburger Versicherung einen Rundumschutz bei Schäden an Handys oder Smartphones.

Das steckt dahinter: Das soziale Miteinander hat sich aufgrund des technischen Fortschritts in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Mobile Erreichbarkeit ist unablässig. 88 Prozent der Deutschen nutzen heute Mobiltelefone. Mehr als 42 Prozent davon sind Smartphones. (Quelle: Tomorrow Focus Media/Mobile Effects 2013-1). Deren Nutzung ist selbstverständlich geworden. Mobiltelefone sind immer und überall dabei.

 

Das kann passieren: Weil Handys und Smartphones inzwischen ständige Begleiter sind, ist auch das Risiko für Unfälle, Bruchschäden oder Bedienungsfehler höher. Einmal Bücken bei der Gartenarbeit, das nagelneue Handy fällt aus der Tasche, das Display bricht. Ein unachtsamer Moment am Tisch, das Getränk wird verschüttet und das Smartphone geht baden. Nur zwei Schadenbeispiele mit teuren Folgen. Hier springt HandySecure ein.

 

Das wird geleistet: Der Handy-Schutzbrief schützt Sie vor den hohen Kosten im Falles eines Handyschadens.

 

Passend zum Ihrem flexiblen Bedarf bietet die Würzburger Versicherung HandySecure in drei Leistungspaketen an:

 

Basis, Plus und Exklusiv

 

Die Tarifvariante Exklusiv deckt bei weltweitem Versicherungsschutz u.a.:

  • Stoß-, Sturz- und Fallschäden
  • Bruchschäden
  • Flüssigkeitsschäden (ohne Witterungseinflüsse)
  • Überspannung
  • vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
  • Einbruch-Diebstahl (inkl. Kfz)
  • Telefonkosten-Erstattung bei Einbruch-Diebstahl

Bewahren Sie sich die Freude am neuen hochwertigen Handy/ Smartphone mit einem der drei HandySecure-Leistungspakete.

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Handyversicherung

Bei Auswahl des Tarifs muss darauf geachtet werden, dass der Kaufpreis des zu versichernden Mobilfunkgeräts nicht größer als die vereinbarte Versicherungssumme ist. Bei subventionierten Handys aus Mobilfunkverträgen ist stets die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder der Händlerpreis anzugeben.

 

Das Gerät darf nicht älter als 30 Tage sein.

 

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 20 % im Schadenfall vereinbart.