Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung sollten Sie unbedingt abschließen, wenn Sie ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder gar ein Mehrfamilienhaus vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Bei der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Besitzer des im Versicherungsscheins bezeichneten Objekts versichert.

 

Versichert bei der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichtenm die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat (Schneeräumen, Streuen, Beleuchtung etc.). Kommt es z.B. durch einen vereisten Gehweg im Winter oder durch Ablösung von Teilen des Hauses zu Personen- oder Sachschäden, so haben Sie als Hausbesitzer zu haften

 

Die Leistung der Versicherung besteht darin, dass sie prüft, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, sie hat also eine passive Rechtsschutzfunktion, die berechtigten Forderungen erfüllt und die unberechtigten Forderungen abwehrt, notfalls auch vor Gericht.

 

Die maximale Entschädigung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, die bei mehreren Schäden in einem Versicherungsjahr auf das Doppelte begrenzt ist.

 

Empfohlen wird, unter anderem von der Stiftung Warentest, eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro.

 

Bei guten Angeboten sind Garagen auf dem versicherten Grundstück mitversichert, ebenso das Bauherrenrisiko (z.B. für Umbau- und Sanierungsmassnahmen) i.d.R. bis zu 100.000 Euro.

 

Was ist versichert?

Versichert ist das Haus- und Grundstücksrisiko. Dazu gehören auch Pflanzen, Bäume und Teiche; die Verwendung von Arbeitsgeräten, wie Rasenmäher und Schneepflüge; die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, die der Mieter oder Pächter vertraglich übernommen hat. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. z. B. Winterdienst, bauliche Instandhaltung, Beleuchtung und Reinigung.

 

Mitversichert sind auch Bauarbeiten im begrenztem Umfang sowie Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude anfallen, und Schäden durch Rückstau aus dem Straßenkanal.

 

Wer ist versichert?

Versichert ist der Haus- und Grundbesitzer als natürliche und/oder juristische Person. Versichert sind auch alle Personen, die in seinem Auftrag im Rahmen eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten, z. B. der Reinigung, Beleuchtung, Verwaltung und Gartenpflege, verrichten. Dieses gilt auch für Personen, die unentgeltlich für den Haus- und Grundbesitzer arbeiten.

 

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (auch kurz WEG genannt) ist diese Versicherungsnehmer. Hier ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem gemeinschaftlichen Eigentum versichert. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Verwalters sowie Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter und/oder gegen die WEG. Ebenso gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern soweit sie im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft tätig waren. Hierbei bleiben allerdings Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum ausgeschlossen.

Nachfolgend finden Sie unseren Fragebogen zur Angebotsanforderung: