Warum brauchen Sie eine Hausratversicherung?

Die Zeitschrift Finanztest beschreibt in der Ausgabe 01/2009 die Vorzüge einer Hausratversicherung so: „Wer sich nicht absichert, ist ohne Rücklagen vielleicht finanziell ruiniert, wenn durch einen Brand die Einrichtung komplett zerstört wird. Mehrere Tausend Euro Schaden kommen auch bei einem Einbruchdiebstahl schnell zusammen. Durch einen Blitzschlag kann ein Baum auf das Haus fallen, Regenwasser eindringen und Sachen beschädigen. Platzt der Zulaufschlauch zur Geschirrspülmaschine, kann die Küchen-einrichtung ruiniert sein. In solchen Fällen zahlt die Hausratversicherung den Schaden."

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die in einem Haushalt entweder zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Hierzu zählen Möbel, Teppiche, Bücher, Schmuck, Küchengerät Computer, Notebooks, DVD-Player, Fernseher, CDs, Kleidung, und vieles mehr.

 

Versichert sind die Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leistungswasser und Sturm oder Hagel entstehen.

 

Manche Tarife der Anbieter von Hausratversicherungen beinhalten auch schon im Standardpaket diverse Extra-Leistungen. Auf Wunsch können Sie diese zusätzlich erweitern.

 

Hier sehen Sie eine Liste der empfehlenswerten Einschlüsse (bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nur beispielhaft und nicht abschließend ist - auf Ihre persönliche Situation kommt es an!)

  • Überspannungsschäden

In der Hausratversicherung ist üblicherweise nur der direkte Blitzeinschlag versichert. Viel häufiger aber kommt es vor, dass ein Blitz irgendwo in der Nähe der Wohnung oder vielleicht in den nächsten Trafokasten einschlägt. Dabei kommt es nicht selten zu einer Stromspitze, die Ihre empfindlichen Elektrogeräte beschädigen oder zerstören kann. In fast allen Hausrat-Tarifen sind Überspannungsschäden deshalb schon zu einem gewissen Prozentsatz der vereinbarten Hausratversicherungssumme mitversichert. Manche Hausrat-Tarife der Anbieter leisten hierfür sogar in voller Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

  • Diebstahl von Fahrrädern außerhalb der Wohnung

Wenn Fahrräder aus Ihrem Haus, dem Keller oder aus der Garage gestohlen werden, sind diese in der Hausratversicherung automatisch mitversichert. Sollte Ihr Fahrrad dagegen aus einem Gemeinschaftskeller oder sogar draußen im Freien gestohlen werden, ist dieser Umstand nur bei wenigen Versicherungen automatisch enthalten. Wenn Ihr Fahrrad also immer mitversichert sein soll, dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherung auch dieses Risiko in ausreichender Höhe übernimmt.

  •  Diebstahl aus dem Kfz

Ihr Auto wird aufgebrochen und Ihre teure Lederjacke wird aus dem Auto gestohlen. Dies ist nicht Gegenstand der abgeschlossenen Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug. Hier  sehen leider nicht alle Hausratversicherungen einen Schadenersatz vor. Manchmal lässt sich dieses Risiko mit einer Zusatzver-einbarung absichern.

  •  Einfacher Diebstahl

Wird Ihnen etwas gestohlen, ohne dass bei Ihnen eingebrochen wurde spricht man von einem „einfachen Diebstahl" Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand die Gartenmöbel von Ihrer Terrasse klaut oder Ihre Winterreifen aus der Garage. Solche Diebstähle sind nur in wenigen Tarifen automatisch versichert. Manche Versicherer bieten hierfür aber einen kostenpflichtigen Einschluss an.

  •  Wasserverlust aus Aquarien und Wasserbetten

Ein Aquarium kann schnell einmal undicht werden oder sogar zerspringen. Zum Verlust der Fische, Pflanzen und Korallen kommen meist noch hohe Schäden an Teppichen oder an Möbelsockeln hinzu. Solche Auslaufschäden kann man extra versichern. In der Regel sind dann auch Wasserbetten oder andere wasser-führende Behältnisse mitversichert. Viele Tarife in der Hausratversicherung bieten diesen Schutz sogar automatisch ohne Mehrpreis.

  •  Sengschäden

Schäden durch Feuer werden von der Hausratversicherung nur bezahlt, wenn der Schaden durch eine offene Flamme verursacht wurde - es muss also richtig gebrannt haben. Wenn in der Hausratversicherung laut den Versicherungs-bedingungen auch Sengschäden mitversichert, so erhalten Sie auch dann Schadenersatz, wenn „nur" die Zigarette auf das Sofa gefallen und dadurch ein Brandloch im Bezug entstanden ist. 

 

Nachfolgend finden Sie unseren Datenbogen zur Angebotsanforderung: