Die Neuwertversicherung

Eine Hausratversicherung ersetzt im Schadenfall Ihr zerstörtes Hab und Gut zum Neuwert i.d.R. unabhängig von Alter und Abnutzungsgrad. Ist die beschädigte Sache  noch zu reparierbar, zahlt Ihnen die Hausratversicherung sämtliche Reparaturkosten.  Das bedeutet für Sie finanzielle Sicherheit für den Fall der Fälle. Einzige Voraussetzung: Sie müssen eine sogenannte Unterversicherungsverzicht-Klausel (auch Klausel 7712 genannt) in Ihrer Hausratversicherung vereinbart haben. Voraussetzung für diesen Unterversicherungsverzicht ist, dass pro qm Wohnfläche mindestens eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird. Bei vielen Versicherungen beträgt dieser Wert zwischen 600 und 650 Euro je qm Wohnfläche . Die Vorteile des Unterversicherungsverzichts bestehen darin, dass im Schadenfall Ihren Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Kürzung ersetzt bekommen.

 

Aber Achtung: Befinden sich besonders wertvolle Sachen oder hochwertige Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung müssen Sie  einen höheren Wert zur Bestimmung der Versicherungssumme ansetzen, damit auch bei einem Totalschaden die Versicherungssumme ausreichend ist.

 

Die pauschale Ermittlung der Versicherungssumme mit beispielsweise 650 je qm Wohnfläche darf also nicht dazu führen, dass auf eine korrekte Ermittlung des Versicherungswertes und damit der Vereinbarung der erforderlichen Versicherungssumme verzichtet wird.

 

Als  Hilfe zur  Ermittlung  der richtigen Versicherungssumme  stellen wir Ihnen nachfolgend   unseren  WERTERMITTLUNGSBOGEN zur  Verfügung.   Mit seiner Hilfe können Sie den Wert Ihres Hausrates ermitteln.

 

Hinweis:

Für Wertsachen und Fahrräder ist die Entschädigung jedoch fast immer auf bestimmte Höchstsummen begrenzt: 

  • Wertsachen (z.B. Bargeld, Briefmarken, Schmuck, Urkunden und Wertpapiere) sind standardmäßig mit bis zu 20% der Versicherungssumme mitversichert. Nicht wenige Tarife aber versichern Wertsachen automatisch höher. Wenn nicht, kann die Summe meistens gegen einen Aufpreis erhöht werden.
  • Fahrräder sind, wenn sie außerhalb der Wohnung gestohlen werden, entweder gar nicht oder in den meisten Tarifen nur bis zu einer bestimmten Summe abgesichert. Wenn Sie also ein teures Fahrrad besitzen und dieses auch für den Fall eines Diebstahls im Freien mitversichert haben möchten, muss dafür oft ein Aufpreis gezahlt werden. Nur wenige Anbieter bieten in ihren Tarifen hierfür automatisch einen ausreichenden Versicherungsschutz.
Wertermittlungsbogen zur Hausratversicherung
Wertermittlungsbogen_Hausrat.pdf
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