Das neue Wechselkennzeichen und was Sie darüber wissen sollten:

Ab 01.07.2012 geben auch in Deutschland die örtlichen Zulassungsbehörden Wechselkennzeichen aus. Damit dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden.

Wechselkennzeichen:

Mögliche Kombinationen nach Fahrzeugklassen

Fahrzeug 1

Fahrzeug 2

Klasse M1 (Pkw mit bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz, Wohnmobile

Pkw

Pkw

Pkw

Wohnmobil

Pkw

Oldtimer

Oldtimer

Oldtimer

Wohnmobil

Wohnmobil

Oldtimer

Wohnmobil

Klasse L (Motorräder)

Motorrad

Motorrad

Motorrad

Quad und Trike

Motorrad

Leichtkraftrad

Klasse 0 (Anhänger)

Anhänger
(bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht)

Anhänger
(bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht)

Das Wechselkennzeichen wird dann für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber immer nur an einem der beiden geführt werden. Bisher war es für solche Fälle nur möglich, beide Fahrzeuge einzeln für das ganze Jahr anzumelden oder eines der Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen für einen begrenzten Zeitraum zuzulassen.

 

Im Gegensatz zum Wechselkennzeichen in Österreich und in der Schweiz verlangt aber der deutsche Staat beim Wechselkennzeichen für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Ob das Wechselkennzeichen somit wirklich Geld spart, ist deshalb noch umstritten. Zwar haben bereits mehrere Autoversicherungen günstigere Konditionen für Wechselkennzeichen angekündigt, doch Experten raten dazu, die Preise kritisch zu vergleichen – vor allem, wenn das Wechselkennzeichen eine Alternative für das Saisonkennzeichen sein soll.

 

Nicht zugeteilt werden Wechselkennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen, Roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.

Quelle: GDV – Ihre Deutschen Versicherer

Und so sieht das neue Wechselkennzeichen aus:

 

Es besteht insgesamt aus sechs Teilen: Für jedes Fahrzeug gibt es zwei kleine Zusatz-schilder, die vorn und hinten fest montiert werden. Die kleinen Schilder sind fix, das eigentliche Hauptkennzeichen wird nach Bedarf gewechselt. Über dem Siegel des Hauptkennzeichens ist künftig ein kleines "W" ins Blech gepresst.

 

Wichtig: Das Wechselkennzeichen kann jeweils nur für zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse zugeteilt werden (siehe Tabelle oben), die darüber hinaus Kennzeichen gleicher Abmessung verwenden müssen.

 

Die Kosten:

Beantragt werden kann das Wechselkennzeichen bei den örtlichen Zulassungsstellen. Hierbei fallen laut ADAC dabei Kosten von etwa 100 Euro an – rund 65 Euro Zulassungsgebühr und etwa 40 Euro  für die Kennzeichen selbst.

 

Teuer kann es dann werden, wenn Halter vergessen hat das Kennzeichen zu wechseln. Wer ohne vollständiges Wechselkennzeichen fährt, dem droht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro wird dann fällig, wenn das Fahrzeug, das gerade nicht in Benutzung ist, auf öffentlichen Straßen parkt. Ohne Hauptkennzeichen darf das Fahrzeug nur auf privatem Gelände abgestellt werden. In  beiden Fällen wird der Verstoß zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Darüber hinaus kann auch der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Wechselkennzeichen beantragen:

Erforderliche Unterlagen

- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II

- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I

- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)

- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)*

- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung

- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung

- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des    Vollmachtgebers

 

*Für beide Fahrzeuge; die eVB muss von der Versicherung als für Wechselkennzeichen zulässig deklariert sein