Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen über Internetportale der Zulassungsbehörden

Die Fahrzeugzulassung soll einfacher, bequemer und effizienter werden. Das ist Zielsetzung des Aktionsplans „Deutschland online“ zum Kfz-Wesen, den Bund und Länder gemeinsam initiiert haben.

Ab dem 1.1.2015 besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge in Deutschland über das Internet abzumelden. Nähere Informationen finden Sie im Faltblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 1. April 2015

Mit  der  Änderung der   FZV  gelten  neue  Regeln  für  die E rteilung  von Kurzzeitkennzeichen.

 Ab dem Stichtag 1. April 2015 erteilen die Zulassungsstellen fahrzeugbezogene Kurzzeitkennzeichen nur noch bei Vorlage der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus muss der Antragsteller meist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nachweisen.

 Liegen diese Unterlagen nicht vor, erlauben die Kurzzeitkennzeichen nur die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle oder zur Reparatur im Zulassungsbezirk.

 Mit dem neuen Verfahren reagiert das BMVI auf die anhaltende missbräuchliche Verwendung und den Zwischenhandel mit den fahrzeugunabhängigen Kurzzeitkennzeichen.

 Die Zulassungsstelle erstellt bei der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens einen Fahrzeugschein. Dieser ist bei den Fahrten mitzuführen.

 Die Zulassungsstellen leiten den Versicherern die Fahrzeugdaten im Rahmen des eVB-Verfahrens zu.

 Für die roten Händlerkennzeichen nach § 16 FZV ändert sich nichts