Die Photovoltaik-Anlagen-Betreiberhaftpflichtversicherung

Eine Betreiberhaftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremden Personen oder fremden Vermögen auf, die durch Ihre Photovoltaikanlage verursacht wurden.

 

Wir raten jedem Besitzer und Betreiber einer Photovoltaikanlage dringend solche Versicherung abzuschließen.

 

Die Schäden, die eine Photovoltaikanlage verursachen kann, können enorm hoch ausfallen, evtl. sogar höher als die Investition für neue Anlage.

 

Hier einige denkbare Schadenfälle für die eine Betreiber-haftpflichtversicherung aufkommen würde:

  • Bei der Montage der Anlage fällt ein  12 kg schweres Solarmodul aus einer Höhe von 8 m herunter auf die Straße und, es kommt dadurch zu einem Autounfall mit Personenschaden.
  • Einzelne Module lösen sich in einer stürmischen Nacht vom Dach und fallen auf parkende Autos oder treffen sogar Passanten.
  • Durch Ihre Photovoltaikanlage kommt es zu Versorgungsstörungen im Stromnetz.
  • Der Energieversorger schaltet das Stromnetz ab und der Wechselrichter schaltet aufgrund eines Defektes nicht ab. Ein daran arbeitender Monteur könnte lebensgefährlich verletzt werden.

Haben Sie Ihre Photovoltaikanlage auf einem fremden Dach installiert, so können darüber hinaus auch noch Allmählichkeits- und Gebäudeschäden entstehen, für die Sie als Besitzer und Betreiber haften müssen. Beispiel: Durch nach und nach eintretende Feuchtigkeit an den Anschraubpunkten einer Photovoltaikanlage verrotten im Laufe der Jahre unbemerkt die Holzdachsparren. Der Dachstuhl muss erneuert werden. Der Gebäudeeigentümer wird eine Schadenersatzforderung an den Photovoltaik-Betreiber stellen.

 

Die Schäden, die durch die Photovoltaikanlage hervorgerufen werden, sind  meist nicht Bestandteil Privathaftpflicht- oder der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Seit einiger Zeit bieten allerdings einige Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit an, den Betrieb einer Photovoltaikanlage in die Privathaftpflichtversicherung mit einzuschließen, bei anderen wiederum wird sie als eigener Tarif behandelt.

 

Haben Sie einen Gewerbebetrieb und besitzen eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie sich schriftlich von Ihrem Versicherer bestätigen lassen, dass die Risiken aus dem Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit versichert sind. Der Abschluss einer zusätzlichen Betreiberhaftpflicht wäre in diesem Fall überflüssig.  

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