Recht haben und auch Recht bekommen

Streit kann man nie ganz vermeiden, das Kostenrisiko schon.

Auch wenn Sie der friedliebendste Mensch sind, können Sie jederzeit in einen juristischen Konflikt geraten.

 


Doch aus eigener Tasche lässt sich das oft kaum finanzieren. Zumal dann, wenn der Gegner Ihnen auch noch finanziell überlegen ist.

 

Bei einem Streitwert von „nur" 10.000 Euro entstehen für Anwälte und Gericht in erster Instanz schon Kosten von bis zu 3.800 Euro. Geht eine Partei in Berufung und ruft die nächsthöhere Instanz an, sind es schon knapp 8.000 Euro. Hinzu kommen noch weitere Kosten, etwa für Zeugen und Sachverständige.

 

Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, mit Ihrem Arbeitgeber um das Weihnachtsgeld streiten oder wenn ein Handwerker schlecht gearbeitet hat - im Alltag gibt es unzählige Situationen, in denen ein Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht nötig sein kann, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen.

 

Viele Streitigkeiten fangen oft klein an, aber langsam schaukeln sie sich hoch und am Ende sprechen beide Seiten nicht mehr miteinander. Dem Briefverkehr folgt schließlich der Gang vor ein Gericht und damit beginnt häufig ein langwieriger und nervenaufreibender Rechtsstreit.

 

Eine gute Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt und Ihnen Chancengleichheit gewährt, ist eigentlich unverzichtbar.

 

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten wenn...

 

... Sie einen Rechtsstreit verlieren und die gesamten Kosten, auch die des Gegners, zu tragen haben.

 

... Sie einen Teilerfolg erzielt haben und die entstandenen Kosten    entsprechend zwischen den Parteien aufgeteilt werden.

 

... es vor Gericht zu einem Vergleich kommt. In diesem Fall tragen die Parteien jeweils die Kostenanteilig, entsprechend des Unterliegens in der Streitigkeit.

 

Darüber hinaus übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel auch die Kosten einer außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits. Diese Kosten müssen die Parteien unabhängig von der Frage, wer Recht hat, regelmäßig selbst tragen. Ausnahmen bestehen z. B. im Bereich von sozial- und steuerrechtlichen Streitigkeiten.

 

Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie zur Kasse gebeten werden. Ist  Ihr Prozessgegner beispielsweise zahlungsunfähig, bleiben Sie auf Ihren eigenen anwaltlichen und Gerichtskosten „sitzen".

 

Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen Sie in erster Instanz Ihre eigenen Kosten immer selbst, egal wie der Prozess ausgegangen ist.

 

Gegen diese finanziellen Risiken können Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.

Nachfolgend finden Sie unseren Datenbogen zur Angebotsanforderung: