WARTEZEITEN:

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Wie auch in anderen Versicherungen gibt es in der Rechtsschutzversicherung für manche Leistungsarten Wartezeiten. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Durch die dreimonatige Wartezeit soll der Möglichkeit vorgebeugt werden, dass ein Versicherungsvertrag erst kurz vor einer sich schon konkret abzeichnenden rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.

 

Für die folgenden Leistungsarten besteht in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten:

 

·          Arbeitsrechtsschutz;

·          Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz;

·          Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;

·          Steuerrechtsschutz vor Gerichten;

·          Sozialgerichts-Rechtsschutz;

·          Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.

 

Einzelheiten hierzu finden Sie immer in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) des gewählten Versicherers.