Arten der Rechtsschutzversicherung

In der Regel bündeln die Versicherer einzelne Rechtsschutzsparten und bieten sie den Kunden als Versicherungspaket an. Folgende Versicherungsarten gibt es:

  • Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (alle Fahrzeuge der Familie)
  • Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
  • Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
  • Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige
  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbst-ständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
  • Betriebsrechtsschutz für Unternehmen

Aus diesen Bausteinen kann der Interessierte seinen Versicherungsschutz wählen. Dabei sollte er darauf achten, keine unnötigen Bestandteile in seinen Versicherungsvertrag aufzunehmen.

Was kann man in einer Rechtsschutzversicherung absichern?

Der folgende Überblick erläutert die Leistungsbausteine, die in den verschiedenen Rechtsschutzpaketen in unterschiedlicher Zusammen-setzung enthalten sind:

 

·    Schadenersatz-Rechtsschutz, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall.

 

·    Arbeits-Rechtsschutz, für Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, z. B. wenn Ihnen gekündigt wird oder Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet, oder aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche, z. B. Streitigkeiten im Hinblick auf Einstufungen in eine bestimmte Besoldungsgruppe oder bei Beförderungen.

 

·     Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten müssen, z. B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen.

 

·     Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie im Privatbereich Ansprüche  aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z. B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Darlehen.

 

·    Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, wenn wegen Ihrer Steuer oder wegen anderer Abgaben, z. B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z. B. weil das Finanzamt Ihre Einkommensteuer  Erklärung nicht anerkennen will.

 

·    Sozialgerichts-Rechtsschutz, wenn ein Prozess vor einem deutschen Sozialgericht  angestrengt werden muss, z. B. weil die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosen-versicherung nicht angemessen leistet.

 

·   Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Ihren Führerschein geht, z. B. wenn Ihnen der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.

 

·     Allgemeine Verwaltungs-Rechtsschutz

     für Auseinandersetzungen vor Verwaltungsgerichten.

 

·    Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, wenn Ihnen z. B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.

 

·    Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen, z. B. wenn Sie beschuldigt werden, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.

 

·    Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht, wenn sich in Fragen des Familien- und Erbrechts Ihre Rechtslage ändert und Sie sich anwaltlich beraten lassen, z. B. wenn Sie nach einem Erbfall wissen wollen, wie viel Sie beanspruchen können.

 

Um den Versicherungsbeitrag möglichst niedrig zu halten, können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, diese liegt in der Regel bei 150 oder 200 Euro je Versicherungsfall. Diesen Anteil zahlen Sie dann jeweils selbst.