Wer alles versichert ist:

Der genaue Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers. Versichert sind in der Regel Sie selbst als  Versicherungsnehmer, Ihr Ehepartner, alle minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Im Verkehrsbereich benötigen Kinder bei den meisten Versicherern einen eigenen Rechtsschutz. Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner mitversichert werden.  Beachten Sie aber, dass die in einem Vertrag mitversicherten Personen nicht gegen Sie oder gegeneinander vorgehen können.

Neben der klassischen Familien-Rechtsschutzversicherung gibt es auch spezielle Tarife für Singles und Senioren.

Wieviel zahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Von der Rechtsschutzversicherung werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der Regel folgende Kosten übernommen:

 

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten Rechtsanwaltes;
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  • Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder bei Entfernung von mehr als 100 km zwischen Wohnort und Gerichtsstand; 
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  • Gerichtskosten;
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  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare;

 

  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss.

 

Einige Rechtsschutzversicherer bieten inzwischen eine unbegrenzte Deckungssumme an.

 

Ohne gesetzliche Verpflichtung übernommene Kosten werden nicht erstattet. Dazu gehören etwa Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen

 

Nicht alles kann versichert werden!

 

Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Bereiche abdecken, wenn die Beiträge für den Kunden erschwinglich bleiben sollen.

 

Bestimmte Bereiche sind daher grundsätzlich nicht versichert, wie etwa Streitigkeiten rund um den Hausbau, im Recht der Handelsgesellschaften oder Streitigkeiten um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäfte.

 

Auch Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr sind in der Regel nicht versichert. Im Erbrecht werden allein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, z.B. durch den Tod eines Erblassers, dies erforderlich macht. Gleiches gilt in der Regel für das Familienrecht.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Uneingeschränkt gilt die Rechtsschutzversicherung in Europa und den Mittelmeerländern.

 

Seit neuestem bieten die meisten Versicherer zusätzlich auch weltweiten Versicherungsschutz an. Diese Erweiterung gilt jedoch in der Regel nur bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen. Ausgeschlossen sind dann, neben den schon genannten Fällen, auch Streitigkeiten rund um Immobilien (z. B. Kauf und Verkauf sowie Timesharing- Verträge).