Grundsätzlich benötigt jeder Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung!

Das eigene Heim ist in der Regel eines der  größten finanziellen Vorhaben, die ein Mensch im Laufe seines Lebens bestreitet. Daher ist es selbst-verständlich, sich gegen Gefahren die den "eigenen vier Wänden" drohen können, abzusichern. Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes oder sogar das gesamte Gebäude - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung. Bei finanzierten Gebäuden wird meist Seitens der Bank mindestens eine Feuerversicherung zum Schutz des Hauses verlangt.

Wogegen sichert eine Wohngebäudeversicherung das Haus und das Grundstück aber überhaupt ab?

 

Grundsätzlich wären da zuerst einmal die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbruch und Frost), Sturm und Hagel. Die Prämien für jedes Risiko werden separat berechnet.

 

Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt meist ebenfalls als mitversichert. Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

Die Gleitende Neuwertversicherung schützt Sie vor einer Unterversicherung

Sie sollten in jedem Fall  mit Ihrem Versicherer die sogenannte „Unterversicherungsverzicht“-Klausel vereinbaren. Dann ersetzt Ihnen die Wohngebäudeversicherung  im Schadensfall (z.B. nach einem Brand) immer den aktuellen Neuwert, damit Sie Ihr Haus so wieder bauen können, wie es vor dem Schadensfall einmal war. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine „gleitende Neuwertversicherung“ vereinbart wird.  Um nun eine Bemessungs-grundlage zu schaffen wird mit einem einfachen Wertermittlungsschema ermittelt, welchen Einheitswert Ihr Haus im Jahre 1914 in Mark gehabt hätte. Damit nun die Gesamtentschädigung für Sie im Schadensfall ausreichend ist, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme 1914 korrekt ermittelt wird.

 

In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungs-verzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgesetzt.

Nachfolgend finden Sie unseren Datenbogen zur Wertermittlung und Angebotserstellung für Ihre Wohngebäudeversicherung:

Bitte diesen Fragebogen ausdrucken, möglichst vollständig ausfüllen und per Fax an die (0221) 867165 senden oder per Post an unsere Büroanschrift.  Die hier gemachten Angaben werden vertraulich behandelt und sind unsere Grundlage zur Erstellung Ihres persönlichen Angebots zur Wohngebäudeversicherung!