Land NRW verlangt Dichtheitskontrolle / Grundstückseigentümer zahlen.

Pflichten des Grundstückeigentümers

Nach § 45 der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen sind Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind. Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer nachzuweisen. Abwasseranlagen sind nach DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke herzustellen.

 

Dichtheitsprüfung ist erforderlich

Bei Neubauten und bei einer Änderung der Grundstücks-entwässerungsanlage ist die Dichtheitsprüfung sofort erforderlich und spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen. Bei bestehenden Hausanschlüssen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015. Liegen Hausanschlüsse innerhalb einer Wasserschutzzone, gelten hier Sonderregelungen.

 

Alle Grundstückseigentümer (egal, ob mit Kanalanschluss oder Kleinkläranlage) müssen die Dichtheit ihrer Hausanschlüsse nachweisen. Alle Kanalleitungen, und dazu gehören auch die auf Privatgrundstücken verlegten Hausanschlussleitungen, müssen dicht sein, damit das Abwasser schadlos zur Kläranlage gelangt. Fließt Abwasser aus der Leitung, kann der Boden verunreinigt und das Grundwasser verseucht werden. Dringt hingegen Fremdwasser in die Leitungen ein, kommt es zu Überlastungen des Kanalnetzes und der Kläranlagen. Undichte Abwasserleitungen können unterirdische Hohlräume bilden, was unter Umständen zu Absackungen der Straße, Hoffläche etc. führen kann.

 

Fachleute schätzen, dass 70% aller Hausanschlüsse Mängel aufweisen. Hier müssen Grundstückseigentümer tief in die Tasche greifen.

 

Die  geforderte Dichtigkeitsprüfung muss von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden, die anschließend auch einen schriftlichen "Entwässerungspass" ausstellen dürfen - ähnlich dem Energieausweis. Listen von zertifizierten Firmen halten die Kommunen bereit. Die Prüfung selbst sei relativ schnell erledigt, versichern die Fachfirmen: Im Haus wird am Abwasserrohr ein Deckel aufgeschraubt, durch den dann die Abwasserleitung zunächst grob gereinigt wird. Dann fährt eine ferngesteuerte Kamera zur optischen Inspektion durch den Kanal. Dabei erkannte mögliche Schäden werden auf einem Datenträger festgehalten - und müssen anschließend beseitigt werden.

 

Und das alles ist natürlich nicht kostenlos! Für die Reinigung werden durchschnittlich etwa 130 bis 140 Euro fällig, für die Dichtigkeitsprüfung etwa 120 bis 130 Euro und für die offizielle Abnahme weitere 130 bis 140 Euro." Macht insgesamt rund 400 Euro. Ist der private Abwasserkanal länger und an mehreren Stellen beschädigt, kann es richtig teuer werden. Bei einer Komplett-Sanierung des privaten Abwasserkanals werden durchschnittlich 160 bis 170 Euro fällig - und zwar pro Meter Kanallänge.

61a Landeswassergesetz.pdf
PDF-Dokument [9.9 KB]

Weitere Informationen des Landes NRW finden Sie hier:

BITTE HIER KLICKEN