Tierversicherungen

Für Halter eines Tieres ist der Abschluss einer Tierversicherung durchaus sinnvoll.

 

Unter dem Begriff Tierversicherung versteht man eine Reihe von speziellen Versicherungen, die für Tiere abgeschlossen werden können. Hierzu zählen in erster Linie die Tierhalter-Haftpflichtversicherungen wie zum Beispiel eine Hunde-haftpflichtversicherung oder eine Pferdehaftpflichtversicherung. Wenn ein Tier einem Dritten einen Schaden zufügt, muss der Tierhalter für sämtliche Schadenersatzansprüche in voller Höhe haften. Alleine die Haltereigenschaft ist ausreichend, die Haftung zu begründen. Ein Verschulden des Tierhalters ist dabei nicht erforderlich. Festgelegt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

 

Daher sollten insbesondere Tierhalter von größeren Tieren eine entsprechende Tierhaftpflichtversicherung abschließen.

 

Speziell für Hundehalter, deren Liebling sich auf der Rasseliste für gefährliche Hunde befindet, gibt es einige Anbieter die eine Kampfhunde-Haftpflichtversicherung anbieten. Diese Hunde sind über die klassische Hundehaftpflichtversicherung der meisten Anbieter - aufgrund des höheren Risikos - oft nicht versicherbar.

 

Hinweis:

Kleintiere wie zum Beispiel Hamster, Kaninchen oder ein Vogel, sind im Rahmen der  Privat- Haftpflichtversicherung abgesichert.

 

Eine Zwingerhaftpflichtversicherung ist speziell geeignet für den privaten Halter von mehreren Hunden oder für den Züchter mit häufig wechselndem Hundebestand geeignet. Neben der normalen Hundehaftpflicht, die das Risiko von Haltern abdeckt, die ihre Hunde zu privaten Zwecken halten, sind meist noch weitere Bereiche abgesichert. Dazu zählen unter anderem die Teilnahme an Hunde- oder Schlittenhunderennen sowie dem dazugehörigen Training, die Teilnahme an Hundesport- oder Agility-Veranstaltungen oder Schäden durch eine (ungewolltes oder gewolltes) Decken. Die Hunde können, müssen aber nicht im Zwinger gehalten werden.

 

Für Zucht/Aufzuchtpferde, die noch nicht beritten werden, Gnadenbrotpferde, Esel sowie alle Tiere auf der Pferdchen-Rassenliste gibt es eine spezielle Pony-Haftpflichtversicherung. 

Pferdchen-Rasseliste.pdf
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Ferner gehören zu den Tierversicherungen unter anderem noch die Tierkrankenversicherungen bzw. die reine Operationskosten-Versicherungen. Die gesundheitliche Fürsorge für ein Tier kann durchaus sehr teuer werden. Insbesondere eine Operation kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt diese Kosten für Tierhalter. Angeboten werden Tierkrankenversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde. Je nach Anbieter einer Tierkrankenversicherung ist die  jährliche Leistung begrenzt oder es ist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Eine gute Tierkrankenversicherung sollte mindestens den 2-fachen Satz, besser den 3-fachen Satz, für die Behandlungskosten abdecken. Tierärzte rechnen nämlich ab einer bestimmten Uhrzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht nach den üblichen Kosten ab, sondern mit dem 2-fachen oder 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

 

Für besonders wertvolle Tiere wie zum Beispiel Sportpferde oder hochwertige Zuchttiere, werden spezielle Tierlebens-versicherungen angeboten. Abgesichert sind der Tod oder die Nottötung sowie meist auch die dauernde Unbrauchbarkeit des Tieres. Diese Tierversicherungen sind durchaus sinnvoll insbesondere wenn zum Beispiel ein Sportpferd zwangsweise eingeschläfert werden muss. In diesem Fall würde eine Pferdelebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme auszahlen und so zumindest den materiellen Verlust ersetzen.

 

Weitere Versicherungen für Tiere und ihre Besitzer sind die...

 

Weidetierversicherung – der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Weidegang während der Weisesaison.

 

Stückversicherung - für Mastschweine, weibliche Jungrinder, Mastbullen. Es wird der Marktwert sowie Beanstandungen bei der amtlichen Fleischbeschauung ersetzt. Pferde, Schafe, Ziegen sowie Weidetiere sind obligatorisch gegen Diebstahl versichert, bei Rindern kann dies gegen Aufpreis mitversichert werden.

 

Pferde-Transportversicherung – Versicherungsschutz besteht bei Tod/Nottötung, Diebstahl und Raub oder Tod durch Brand oder Blitzschlag.

 

Reiterunfallversicherung - für alle, die nicht berufs- oder erwerbsmäßig reiten. Es sind  Unfälle durch Reiten, Auf- und Absitzen, der Führung eines Pferdes am Zügel sowie Pflege und Versorgung versichert.