Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Wenn Sie Besitzer oder Halter eines Pferdes sind, dann sollten Sie auf eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung nicht verzichten.

 

Ob beim Reiten, bei der Weidehaltung oder einfach beim Füttern: Pferde können leider  unberechenbar sein und erhebliche Sach- oder Personenschäden anrichten. Oftmals haben Pferde Ihren eigenen Kopf, lassen sich beispielsweise durch den Straßenverkehr, ein vorbeifahrendes Fahrrad oder spielende Kinder ablenken. Sie können leider nicht immer voraussetzen die Kontrolle über Ihr Tier zu haben.

 

Wenn durch Ihr Pferd Personen- oder Sachschäden entstehen, sind die Betroffenen gesetzlich berechtigt (§623 des BGB), Schadensersatz zu verlangen. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Tierhalter generell mit ihrem gesamten Vermögen haften und dass Kosten aus Schadeneratzansprüchen nicht vorhersehbar sind.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist zwar keine Pflicht-versicherung, die Absicherung Ihres Pferdes ist freiwillig. Sie ist aber vor allem eine verantwortungsbewusste und vergleichsweise günstige Investition, die mögliche Schäden zumindest finanziell abfängt. Von der Police werden Schäden jeder Art abgedeckt, die durch Ihr Pferd angerichtet wurden und für die Sie als Besitzer verantwortlich gemacht werden können. Hierbei kann es sich beispielsweise um verbeulte Autos handeln, die Ihr Pferd durch Ausschlagen verursacht hat. Je nach Versicherungsanbieter können auch gemietete Sachen aller Art versichert werden. Auch für Personenschäden an Dritten kommt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung auf. Hierbei gehören vor allem Biss- oder Ausschlagschäden zu den häufigsten Schadensfällen. Sollte sich also Ihr Pferd während eines gemütlichen Ausritts durch einen Jogger aufgeschreckt fühlen und tritt aus, so kommt der Versicherer für den entstandenen Personenschaden und dessen Folgeschäden auf.

Wer und was ist versichert?

Grundsätzlich ist in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung die Haftpflicht der verantwortlichen Personen mitversichert. Diese können sowohl die Halter des versicherten und in der Police aufgeführten Tieres als auch der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter sein. Es sind in der Regel auch Bekannte oder Nachbarn mitversichert, die Sie als Besitzer beauftragt haben, die Betreuung Ihres Tieres zu übernehmen. Beim Abschluss des Vertrages werden Höchstsummen für den Versicherungsschutz der Police vereinbart. Diese bestimmen auch die Höhe der Versicherungsbeiträge. Bis zu diesen Höchstsummen übernehmen die Versicherer die Schadenersatzleistung für:

  • Personenschäden (Verletzung und Tod)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)
  • allen Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
  • reinen Vermögensschäden ohne Personen- und Sachschäden (z.B. verpasste Geschäftstermine oder Reisen). Hierbei werden nur finanzielle Schäden abgedeckt, allerdings nur in wenigen Ausnahmen und nur unter Berücksichtigung bestimmter Einschränkungen.

Darüber hinaus deckt die Pferdehaftpflichtversicherung auch die Kosten für eine Prüfung der Schadensersatzpflicht und Kosten für eine gerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche ab. Sie müssen sich also nicht mit mühseligen juristischen Fragen befassen und können sich bequem in guten Händen wissen.

Geltungsbereiche der Pferdehaftpflichtversicherung

  • Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist in der Regel nur innerhalb Deutschlands gültig. Kürzere Auslandsaufenthalte von bis zu einem Jahr können allerdings nach  Absprache mit dem Versicherer mitversichert werden.

  • Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Wichtig dabei ist auch, dass die Versicherung nicht gezahlt,  wenn Ihr Tier über längere Zeit, beispielsweise durch eine nicht artgerechte Betreuung, zu einem aggressiven Verhalten provoziert wurde. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, negative Einflüsse jeglicher Art von seinem Tier fernzuhalten, um mögliche Schäden zu vermeiden.

  • Der Versicherer kommt in der Regel auch für Schäden auf, die während eines Turniers oder ein Reitveranstaltung entstehen. Versichert sind auch  das Fremdreiterrisiko sowie Reitbeteiligungen allerdings ohne gewerbliche Nutzung der Tiere.

  • Auch die sogenannten Flurschäden werden von der Police abgedeckt. Hierbei handelt es sich um Schäden an fremden Tieren und landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Anlagen, die Ihr Tier verursacht hat.

  • Stirbt das versicherte Tier oder geht es während der Vertragslaufzeit in anderen Besitz über, so kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Die bereits zu viel gezahlten Versicherungsprämien werden dann auf Antrag zurückerstattet.

Die Kosten für eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind gemessen an den möglichen finanziellen Folgen, die auf Sie als Halter im Schadensfall zukommen können, erstaunlich gering. Wenn man davon ausgeht, dass  eine solche Versicherung üblicherweise unter 200 Euro pro Jahr kostet und eine vergleichsweise hohe Deckungssumme garantiert wird, dann spricht das Preisleistungsverhältnis schon für sich.

Nachfolgend finden Sie unser Formular zur Angebots-anforderung: