Die Mietkautionsversicherung – Lassen Sie Ihren Mieter die Mietkaution durch Zahlung einer jährlichen Versichertungsprämie hinterlegen...

 

so haben Mieter die Möglichkeit nicht die Kaution bezahlen zu müssen, sondern lediglich einen vergleichsweise günstigen Jahres-beitrag – günstiger als würden Mieter einen Kredit hierfür aufnehmen.

 

Jeder Vermieter verlangt i.d.R von seinen Mietern die Hinterlegung einer Mietkaution. Meist beträgt diese Kaution 3 Monats-Kaltmieten. Je nach gemietetem Objekt beträgt diese also schnell 1.000 bis 3.500 Euro. Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter während der Mietzeit Schäden an der Wohnung oder dem Haus hinterlässt. Im klassischen Fall müssen Mieter dieses Geld aufbringen und Ihrem Vermieter übergeben. Hinterlassen Mieter das Mietobjekt ohne Beanstandungen, so bekommen Sie die Mietkaution – verzinst oder unverzinst - von Ihrem Vermieter zurück. Doch viele Mieter haben in der heutigen Zeit nun mal nicht eben noch 1.500 Euro zusätzlich zur fälligen ersten Miete über – das gibt die Haushaltskasse einfach nicht her. Damit Mieter nicht unnötig Ihr Girokonto überziehen oder einen teueren Kredit bei einer Bank aufnehmen müssen, besteht eine sinnvolle Alternative – in Form einer sogenannten Mietkautionsversicherung.

 

Bei einer Mietkautionsversicherung handelt es sich im Grunde um eine Mietbürgschaft welche eine Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Vermieter übernimmt. Dazu beantragen Mieter eine Mietkautionsversicherung bei der entsprechenden Versicherung. Die Gesellschaft prüft daraufhin zuerst die Bonität des Mieters und stellt bei positivem Ergennis eine Bürgschaftsurkunde aus. Diese Bürgschaftsurkunde geben Mieter Ihren Vermietern und brauchen die Mietkaution dann nicht mehr in bar zu hinterlegen.

 

Dafür das die Versicherung die Kautionsbürgschaft übernimmt, verlangt sie natürlich eine Gegenleistung und zwar in Form einer Versicherungprämie. Bei den meisten Mietkautionsversicherungen beträgt der jährliche Versicherungsbeitrag etwas über 5% der Kautionssumme. Teilweise erhöht sich der Versicherungsbeitrag noch um eine Servicepauschale und eventuell eine einmalige Gebühr für die Bürgschaftsurkunde.



 

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