Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung - eine "Pflichtversicherung"

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt den Inhaber beziehungsweise Betreiber von Anlagen, die zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen genutzt werden, vor den Schadensersatzansprüchen dritter Personen, die im Zusammenhang mit derartigen Anlagen entstanden sind. Normalerweise deckt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

 

Da es sich hierbei i.d.R. vor allen Dingen um Ölheizungsanlagen beziehungsweise Öltanks handelt, ist auch die Bezeichnung Öltankhaftpflicht-Versicherung üblich.


Ein Leck im Öltank und das dadurch auslaufende Heizöl bedeutet für den Besitzer dieser Anlage eine extreme finanzielle Belastung. Denn nur ein Liter Heizöl kann bis zu 1 Million Liter Wasser verunreinigen.

 

Laut Wasserhaushaltsgesetz ist die Haftung des Öltankinhabers für einen entstandenen Schaden unbegrenzt, dass heißt dieser haftet in voller Höhe mit seinem gesamten Vermögen und zwar auch, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Diese Gefährdungshaftung liegt allein im Haus- und Grundbesitz begründet.

 

Ein Öltank im Haus birgt also ein hohes Risiko für jeden Eigenheimbesitzer mit einer Ölheizung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie das Haus mit dem Öltank selbst nutzen oder vermietet haben. Auch Mieter könnten für Gewässerschäden verantwortlich sein, wenn sie ihrer Verpflichtung, die Öltanks regelmäßig warten zu lassen nicht nachkommen. Denn im Regelfall wird den Mietern zusammen mit dem gemieteten Haus auch die Wartung und Überwachung überlassen. Als Eigentümer müssen Sie jedoch zuerst einmal für alle entstehenden Schäden geradestehen. Diese Eigentümerhaftung ist nämlich völlig abgekoppelt von der eventuellen Verursacherfrage. Den Tankbesitzer trifft in den meisten Fällen kein Verschulden, doch dies muss auch nicht nachgewiesen werden.

 

Im versicherten Schadensfall übernimmt die Gewässerschaden-haftpflichtversicherung unter anderem die Kosten für die Entnahme von Bodenproben, Gutachtergebühren, Prozesskosten sowie die Kosten für das Abtragen und den Abtransport von verseuchtem Boden. Die Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung schützt also den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines Ölschadens. Die Schadenshöhe bei Gewässerschäden ist nicht vorhersehbar. Die Grundwasser-, oder Gewässerverunreinigung zu entfernen ist sehr aufwendig. Es wird ein umfangreicher Erdaushub, die Errichtung von Sperren und die Abfahrt zur Sondermülldeponie notwendig. Millionensummen könnten erreicht werden, bei der Reinigung des Grundwassers, und um das umliegende Erdreich abzutragen.

 

Nicht versichert sind grundsätzlich Schäden, die durch Vorsatz, Krieg oder innere Unruhen verursacht wurden. Ausgenommen sind auch Schäden, die durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen entstanden sind, sowie die sogenannten „Eigenschäden“, also Schäden die am eigenen Objekt entstanden sind. Diese sind bei einigen Anbietern aber gegen Mehrprämie oft mitversicherbar. Manche Versicherungen beziehen bereits die Überprüfung von Haftungsfragen und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen (unter Umständen auch Kostenübernahme bei Prozessführung) in Ihre Angebote mit ein.

 

Die Versicherungsprämie ist abhängig von der gewünschten Versicherungssumme, dem Fassungsvermögen der Anlage und dem Standort, also ob oberirdisch oder unterirdisch und ob Sie zur Sicherung eine Ölauffangwanne im Aufbewahrungsraum haben. Eine Selbstbeteilung ist in den meisten Fällen möglich und mindert die Beitragshöhe.


 

Eine Gewässerschaden-/ Öltankhaftpflicht entbindet Sie als Eigentümer allerdings nicht von Ihren Sorgfaltspflichten. Ein Öltank muss, unabhängig davon, ob er versichert ist oder nicht regelmäßig gewartet werden - die Pflege und Wartung der Öltanks ist also Pflicht. Diese Vorsichtsmaßnahmen zur Verhütung eines Schadens verlangt auch die Gewässerschadenhaftpflicht. Im Schadensfall müsste der Besitzer eine Bescheinigung über die Ordnungsmäßigkeit des Tanks vorlegen. Diese Bescheinigung würde auch die der Haftpflichtversicherer im Schadensfall verlangen. Nach der Feststellung des Ölschadens muss die Versicherungsgesellschaft umfassend und sofort benachrichtigt werden. Der Eigentümer muss zudem versuchen, den entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls sollten Sie der Gewässerschadenhaftpflicht vorgreifen und den Schaden Dritten gegenüber anerkennen.


 

Fazit: Jeder Hausbesitzer mit Öltanks sollte diese Versicherung haben, denn die Prämien sind sehr gering und durch den Austritt von Öl kann ein großer finanzieller Schaden entstehen für die Umwelt und für Sie als Haubesitzer

Nachfolgend finden Sie unseren Fragebogen zur Angebotsanforderung: