Der Zusatzbaustein „Reiseabbruchversicherung“

Die Reiseabbruchversicherung ist bei den meisten Anbietern von Reiseversicherungen nur in Kombination mit der Reiserück-trittsversicherung  abschließbar. 

 

Nur ganz vereinzelt wird sie als eigenständiger Versicherungs-vertrag angeboten.

 

Eine Reiseabbruchversicherung tritt für Kosten und finanzielle Ausfälle ein, die entstehen, wenn eine bereits angetretene Reise aus bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Gründen, abgebrochen werden muss.

 

Versicherungsrelevante Gründe für den Reiseabbruch sind in der Regel:

  • Plötzlich eingetretene schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall
  • Todesfall in der Familie
  • Plötzliche Einberufung zum Wehrdienst

Voraussetzung für die Leistungen einer Reiseabbruchversicherung ist, dass die Reise bereits angetreten wurde und sich der Versicherungsnehmer und die Mitreisenden, welche mitversichert sind, am Urlaubsort befinden und dort einen Schaden erleiden, welcher von der Versicherung in den Katalog aufgenommen wurde und damit zur Inanspruchnahme von Leistungen berechtigt.

 

Eine Reiseabbruchversicherung kommt nicht für Kosten auf, die durch einen Reiseabbruch aus persönlichen Gründen entstanden sind. Hierzu gehören unter anderem:

  • Streit mit dem Partner oder anderen Mitreisenden
  • Infektionskrankheiten oder Erkältungen
  • Rückholung aus dem Urlaub zur Wiederaufnahme der Arbeit
  • Nichtgefallen des Urlaubsorts

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Reiseabbruchversicherung

Es gibt zahlreiche Gründe, die unter Umständen verhindern, dass ein Urlaub zu Ende geführt werden kann. Egal ob eine schwere Erkrankung, die unerwartet eingetreten ist,  ein Unfall am Urlaubsort oder bei der Ausübung von  sportlichen Aktivitäten. Es ist für die Versicherung unerheblich, ob die Erkrankung oder der Unfall selbst verschuldet wurde.

 

Nur bei nachweislich vorsätzlichen Handlungen, die zu einem Schadenfall führen, muss man damit rechnen, dass die Versicherung für den Schaden nicht aufkommt. Fahrlässigkeit ist dagegen in der Regel mitversichert.Bei einer Erkrankung wird genau geprüft, ob diese schon vor Reiseantritt bestand und ob sie dem Versicherten bekannt war. Ist dies der Fall, wird die Versicherung die Leistungen unter Umständen verweigern.

Leistungen der Reiseabbruchversicherung

  • Übernahme der Kosten für die vorzeitige Rückreise
  • Erstattung der Kosten für die verfallen Urlaubstage
  • Übernahme anfallender Gebühren

Eine Reiseabbruchversicherung tritt für die finanzielle Folgen ein, welche den Versicherungsnehmer beziehungsweise seine mitversicherten Angehörigen treffen, wenn der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss. Ist man nicht mit dem eigenen PKW unterwegs und hat man die Rückreise bereits vor Urlaubsantritt gebucht, muss den Flug oder das Bahnticket nun nochmals bezahlen. In einigen Fällen können auch Kosten am Urlaubsort entstehen, etwa für einen gebuchten Zeitraum, welcher noch nicht bezahlt wurde.

Will man unbeschwert und rundum abgesichert in den Urlaub fahren, sollte man auf eine Reiseabbruchversicherung nicht verzichten .