Frachtführer und Spediteure haften

häufig nur beschränkt

 

Sie als Fachmann in Ihrer Branche, der Güter produziert und mit ihnen handelt, kennen Ihre Waren, wissen diese zu verpacken und zu verladen. Aber kennen Sie auch Ihre Transportrisiken?

 

Was ist, wenn Ihre Ware z. B. bei einem Transport beschädigt oder zerstört wird?

 

Ist Ihnen bekannt, dass Transporteure (Frachtführer/Spediteure) in bestimmten Fällen meist nur sehr begrenzt haften und der Wareneigentümer somit oft keinen Schadenersatz erhält? Aber selbst wenn der Transporteur gemäß seiner Geschäftsbedingungen für einen Schaden einzutreten hat, ist voller Schadenersatz eher die Ausnahme. Denn die Haftung ist bereits durch das Gesetz im Verhältnis zum Gewicht des verladenen Gutes begrenzt.

Unsere Lösung:

Mit einer Warentransportversicherung gehen Sie auf Nummer sicher und können Ihre Waren beruhigt auf die Reise zu Ihren Kunden schicken.

Der Versicherungsschutz besteht für Waren, die mit eigenen und fremden Transportmitteln (wie z. B. Schiff, Flugzeug, Bahn, Kraftfahrzeug) befördert werden. Die Werkverkehrsversicherung ist somit inklusive.

Nicht versichert sind, wie bei allen Transportversicherungen, u.a. Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung von hoher Hand. Bei Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung sowie mangelhafter oder unsachgemäßer Verladeweise und bei Bremsschäden leistet der Versicherer ebenfalls keinen Ersatz!