Der spezielle Schutz für Ihre Güter während des Transports mit eigenen Fahrzeugen

Die Werkverkehrsversicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Güter während der Beförderung macht Ihr finanzielles Risiko auf Dauer kalkulierbar!

Selbstverständlich ist Ihr LKW, Lieferwagen oder Kundendienstfahrzeug haftpflichtversichert. Schäden am Fahrzeug lassen sich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung absichern.

 

Häufig sind jedoch die zu transportierenden Güter wertvoller als das Fahrzeug selbst.

 

Bei der Werkverkehrsversicherung handelt es sich um eine ganz  besondere Form der Transportversicherung (auch als Güterverkehrsversicherung bezeichnet).

 

Jeder, der Waren herstellt, be- oder verarbeitet oder mit ihnen handelt, hat ein Interesse daran, dass diese unversehrt den Käufer erreichen. Nahezu täglich werden Waren abgeholt, zwischentransportiert und wieder ausgeliefert. Entsprechend hoch ist der Anteil der Güter, die in Fahrzeugen unterwegs sind. Während dieser Zeit sind die transportierten Güter einigen Gefahren ausgesetzt. Sie können beschädigt oder gestohlen werden. Sichern Sie also dessen Inhalt genauso ab, wie Sie Ihre LKWs, Lieferwagen oder Kundendienstfahrzeuge abgesichert haben.

Versichert werden können Güter aller Art (einschl. Verpackung), die für eigene Geschäftszwecke mit eigenen Fahrzeugen innerhalb Deutschlands sowie von und nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Lichtenstein, Frankreich, Schweiz, Österreich und Dänemark befördert werden.

 

Versicherungsschutz beginnt, sobald das Gut zur unverzüglichen Beförderung angehoben wird, und endet mit dem Absetzen nach der Beförderung (Ablieferung bei dem Empfänger).

Umfang des Versicherungsschutzes

Versichert ist der Verlust und die Beschädigung der transportierten Güter, verursacht durch

 

Unfall des Fahrzeugs

Notbremsung zur Vermeidung eines Unfalls

Elementarereignisse

Brand, Blitzschlag, Explosion

Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs

Raub, räuberische Erpressung

Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug

die direkte Be- und Entladung

Die richtige Versicherungssumme

Damit jeder ersatzpflichtige Schaden voll ersetzt wird, muss die Versicherungssumme je Fahrzeug dem höchsten Ladungswert aller Waren entsprechen, die mit dem Fahrzeug transportiert werden können.

Grundlage ist der Handelswert der versicherten Güter, wie z.B. der

Einkaufswert (wenn Fahrten dem Einkauf dienen)

Verkaufspreis (wenn Fahrten dem Verkauf dienen).

Nicht versichert sind, wie bei allen Transportversicherungen, u.a. Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie, Sabotage, Beschlagnahme, Entziehung von hoher Hand. Bei Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung sowie mangelhafter oder unsachgemäßer Verladeweise und bei Bremsschäden leistet der Versicherer ebenfalls keinen Ersatz!