Der Versicherungsschutz der Umweltschaden-Haftpflichtversicherung

Eine Umweltschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden, die sich aus der gesetzlichen Haftung für Umweltschäden ergeben. Zudem wehrt die Umweltschaden-Haftpflichtversicherung unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und trägt hierfür möglich anfallende Rechtskosten. So beinhaltet die Umwelthaftpflichtversicherung auch eine passive Rechtsschutz-versicherung.

Der Abschluss einer Umweltschaden-Haftpflichtversicherung ist für viele Unternehmen ein sinnvoller Versicherungsschutz für ein unkalkulierbares Risiko. Denn per Gesetz, sind Unternehmen für, von Ihnen verursachte Schäden an der Umwelt, im vollen Umfang haftbar. Wird zum Beispiel durch den Betrieb einer Produktionsanlage, das Betriebsgrundstück chemisch verunreinigt, muss das Unternehmen welches die Produktionsanlage unterhält, sämtliche Kosten für die Bereinigung des  Bodens tragen. Auch die Folgekosten für mögliche Beeinträchtigungen von bedrohten Tieren oder Pflanzenarten, hat das verursachende Unternehmen vollständig zu bezahlen. Eine Umweltschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadenersatzosten für das Unternehmen wenn dieses einen Umweltschaden verschuldet hat. Die Umweltschaden-Haftpflichtversicherung wird in der Regel zusammen mit  der Betriebshaftpflicht-versicherung  abgeschlossen und sollte als ein wichtiger, ergänzender Versicherungsschutz betrachtet werden.

Was sind Umweltschäden in Sinne von §2 Umweltschadengesetz?

Ein Umweltschaden ist eine Beeinträchtigung der Natur, welche nachweisbar durch das Unternehmen verursacht wurde. Beschädigt ein Unternehmen z.B. Gewässer und den Boden oder gefährdet Tiere und Pflanzenarten, liegt ein typischer Umweltschaden vor.

 

Wichtig bei dem Umweltschaden:

Es gilt die so genannte Gefährdungshaftung.

Das bedeutet, verursacht eine Produktionsmaschine des Unternehmens einen Umweltschaden, ohne  das der  Schaden von  einem  Mitarbeiter verursacht wurde, haftet das Unternehmen trotzdem im vollen Umfang.